Frage an Erik Marquardt von Jochen T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Marquardt
warum werden aktuell Cannabiskonsumenten in Deutschland verfolgt selbst wenn sie gesetzeskonform nur Nutzhanf konsumieren welcher legal in der EU THC bis 0,2%enthält, ganz ohne Rauscherleben und ohne Wissen über den folgenden positiven THC Test, während im groben Gegensatz das Harte Opioid Kratom aus Thailand nach bereits 2 Sachverständigenausschüssen 2010 wohl ohne Ergebniss an einfach jeden (auch Kinder)verkauft wird?Nach einem Urteil des OLG Köln vom 11. September 2015 handelt es sich bei Kratom jedoch nicht um ein Arzneimittel, daher sind Handel, Besitz und Konsum nach derzeitiger Rechtslage erlaubt.
Source:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kratombaum
sowie https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_35.html
Die Verfolgung von legal gehandelten Hanferzeugnissen ist verfolgung Unschuldiger und verstösst gegen EU Recht sowie gegen Artikel2GG.
Die Eu Rückstandshöchstmengenverordnung besagt Nutzhanf darf Thc bis 0,2% beinhalten um Fördermittel fähig zu sein und dieser gilt als verkehrsfähige Handelsware Lebensmittel und darf demnach auch von Deutschen sanktionslos konsumiert werden jedoch geben derzeitige Drogentests (Urin+Blut) diese notwendige Unterscheidung nicht her, bereits angeschriebene Verantwortliche Bundespolitiker wollen nichts davon wissen und die kontaktierten Rechtsmedizinischen Institute verweigern leider eine Aussage hierzu
MfG Jochen Totzer
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für ihre Frage. Als Grüner setze ich mich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Den meisten Sachverständigen ist auch bewusst, dass eine weitere Kriminalisierung von Cannabis mehr schadet als nutzt. Und auch unserer Justiz und der Polizei ist nicht geholfen, wenn sie ihre Zeit damit vergeuden müssen Menschen zu verfolgen, die ab und zu einen Joint rauchen, statt wirkliche Verbrecher zu verfolgen.
Leider scheitert eine Legalisierung an dem vehementen Widerstand der Unionsparteien, die sich aus rein ideologischen Gründen weigern hier eine ernsthafte Debatte zu führen. Die CSU-Politikerin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniel Ludwig, begründete ihre Ablehnung mit den Worten: „Cannabis ist kein Brokkoli“. Das ist zwar durchaus richtig, bringt uns in der Debatte aber natürlich nicht weiter.
Wir haben im Bundestag mit dem Cannabiskontrollgesetz zum Beispiel bezüglich der Straßenverkehrsordnung Grenzwerte vorgeschlagen: “Ordnungswidrig handelt auch, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl im Blutserum eine Konzentration von 5,0 ng/ml oder mehr aktives Delta-9-Tetrahydrocannabinol (aktives THC) gemessen wurde“. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen weder berauscht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und damit sich und andere gefährden, noch dass Personen ohne Rausch kriminalisiert werden. Bezüglich der Legal Highs wie Kratom zeigt sich, dass das Verbot einiger Substanzen in keinem Verhältnis zum gesundheitlichen Risiko des Konsums steht. An erster Stelle muss Jugendschutz und Aufklärung über Betäubungsmittel stehen, auch Kratom und die schädlichen Nebenwirkungen würden nicht einfach verschwinden, wenn man die Substanz auf den Schwarzmarkt drängt.
Mit freundlichen Grüßen,
Erik Marquardt