Frage an Erich Georg Fritz von Stefan S. bezüglich Staat und Verwaltung
Hallo Herr Fritz,
wie stehen Sie zum geplanten Gesetzentwurf, nach dem geldwerte Zuwendungen an Abgeordnete für Reisen in Ausübung des Mandats künftig nicht mehr als Spenden gelten würden?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
es ist richtig, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages die Möglichkeiten, die zu einer Änderung der Spendenregeln für Abgeordnete führen könnten, erörtern. Beschlossen ist allerdings noch nichts!
Nach einem Vorschlag der Rechtsstellungskommission des Deutschen Bundestages ist u. a. vorgesehen, dass geldwerte Zuwendungen für Reisen nicht mehr als Spenden gelten sollen, sobald Politiker in ihrer Funktion als Abgeordnete unterwegs sind, bspw. um als Redner für politische Inhalte zu werben, oder den Deutschen Bundestag zu repräsentieren.
Der aktuelle Streit dreht sich darum, dass Kritiker davon ausgehen, dass Abgeordnete sich Reisekosten vom Veranstalter bezahlen lassen könnten, ohne dass es jemand mitbekommen würde. Sie müssten diese dann nur als Erstattung für Reise- oder Informationskosten auflisten.
Ich persönlich vertraue auf unsere Experten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die entsprechende Regeln finden werden, um dieser Missbrauchsgefahr entgegenzusteuern. Falls es dennoch zu kriminellen Energien kommt, wird dagegen, da seien Sie sich gewiss, vorgegangen.
Mehr dazu kann ich Ihnen nicht sagen, da ich erstens aus vertraulichen Beratungen nicht berichten möchte und zweitens noch keine Beschlüsse gefallen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Erich G. Fritz MdB