Frage an Erich Georg Fritz von Walter M. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Fritz,
als Mitglied des Sozialverbandes Deutschland erfuhr ich aus der Mitgliederzeitung, daß die Landesjustizminister auf der Konferenz am 13. + 14 Juni beschlossen haben, der Bundesregierung Einschnitte beim Prozeßrecht vor den Sozialgerichten vorzuschlagen.
So soll u. a. die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, welche aus dem Kreis der Versicherten bzw. den betroffenen Klägerkreisen stammen, eingeschränkt werden.
Da ich bereits seit 1994 als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Dortmund tätig bin, werden Sie verstehen, daß mich dieses Reformvorhaben besonders interessiert. Als Vorstandsmitglied in unserem Verein der ehrenamtlichen Sozialrichtet hätte ich die Möglichkeit, unseren Mitgliedern Ihre Stellungnahme zu diesem Thema zu transportieren. In diesem Zusammenhang möchte ich mich nochmals für Ihre Einladung unseres Vereins zum Besuch des Deutschen Bundestrages vom 16.-18.10.2001 recht herzlich bedanken.
Ich würde mich freuen, von Ihnen einen raschen Bescheid zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Juli 2012, in dem Sie sich nach Änderungen auf dem Gebiet des Sozialprozessrechts erkundigen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) hat am 13./14. Juni 2012 ein umfangreiches Paket von Änderungsvorschlägen zum SGG beschlossen, das derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geprüft wird.
Bei allen Änderungsvorschlägen wird darauf zu achten sein, dass die prozessualen Rechte der Beteiligten nicht unangemessen eingeschränkt werden. Grundsätzlich sind die Forderungen nach einer Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens jedoch verständlich. So halte auch ich eine Entlastung der - nach wie vor stark belasteten - Sozialgerichtsbarkeit für notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Erich G. Fritz MdB