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Erich Georg Fritz
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Frage von Danilo H. •

Frage an Erich Georg Fritz von Danilo H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Fritz.

Ich habe eine kurze Frage an Sie,

Wenn die Kindergeld Erhöhung kommt wird diese mit dem Hartz 4 regelsatz berechnet ? Sonst hätten wir ja nichts von der Erhöhung wenn diese angerechnet wird. Bitte um Aufklärung!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hintz,

der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Woche beschlossen, nach Vorlage des Existenzminimumsberichts im Herbst 2008 den Kinderfreibetrag zum 01.01.2009 anzuheben und das Kindergeld zu erhöhen, sofern der Bericht zu dem Ergebnis kommen wird (und davon ist auszugehen), dass der Kinderfreibetrag aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten angehoben werden muss.

Wie Sie wissen, erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern auch das Kindergeld in Höhe von derzeit 154 Euro monatlich für das 1. bis 3. Kind und in Höhe von 179 Euro für weitere Kinder. Dieses Kindergeld wird jedoch auf den höheren Kinder-Regelsatz angerechnet. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr beträgt dieser 208 Euro, für Kinder ab dem 14. Lebensjahr sogar 278 Euro. Insofern haben Sie zwar Recht, nichts von der Erhöhung des Kindergeldes zu haben. Sicher erinnern Sie sich aber, dass bei der letzten Anpassung der Regelleistung zum 1. Juli 2007 der Kinder-Regelsatz, nicht aber das Kindergeld erhöht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Erich G. Fritz MdB