Frage an Erich Georg Fritz von Ulrich M. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zum Thema Abschiebung und zum Thema Bleiberecht und Lebensperspektive für langjährig bei uns lebende Ausländer?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, das Recht auf freie Partnerwahl für unsere deutschen Landsleute zu sichern und den Gewissenskonflikt, der mit der Entscheidung für oder gegen eine Binationale Ehe verbunden ist, zu entschärfen?
Sehr geehrter Herr Möller,
Deutschland ist ein gastfreundliches und weltoffenes Land.Wir wollen, dass Ausländer, die rechtmäßig und dauerhaft bei uns sind, integriert in unsere Gesellschaft auf der Grundlage unserer Kultur und Rechtsordnung leben. Und viele der hier lebenden Ausländer haben sich integriert und leisten ihren Beitrag zur Allgemeinheit. Es gibt aber auch Zuwanderer aus fremden Kulturkreisen mit erheblichen Integrationsdefiziten.Weit überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten, viele Migrantenkinder ohne schulischen Abschluss, Ghettobildung und eine Entwicklung zu Parallelgesellschaften sowie eine häufig selbst gewählte Abgrenzung ausländischer Jugendlicher von der deutschen Gesellschaft sind Alarmsignale für den sozialen Frieden im Land.
Auch wenn das im Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz alleine die strukturellen Integrationsdefizite nicht beheben kann: Die Förderung der Integration und insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache gehört zu den wichtigsten Teilen des Zuwanderungskompromisses. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannte nachholende Integration von Ausländern, die bereits hier leben, aber noch immer besondere Integrationsdefizite haben. Auf diesen Punkt hat die Union in den Zuwanderungsverhandlungen großen Wert gelegt.
Der Union ist auch die Möglichkeit für die Bundesländer zu verdanken, Härtefallkommissionen zu berufen, die für abgelehnte Asylbewerber ein Bleiberecht aus humanitären Gründen empfehlen können. Im Land Brandenburg beispielsweise haben seit Jahresbeginn 21 Flüchtlinge ein Bleiberecht nach der neuen Härtefallregelung erhalten.
Aber natürlich ist Sicherheit ein Bürgerrecht und die Verbesserung der Sicherheitslage ein besonderes Anliegen der Union. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon bei den Zuwanderungsverhandlungen beschleunigte Gerichtsverfahren für alle gefährlichen Ausländer gefordert, damit Fälle wie die die Abschiebung verzögernde Klagetour des als Hassprediger bekannt gewordenen Berliner Imams aufhören. Dringend terrorverdächtige Ausländer, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, weil ihnen dort Tod oder Folter drohen, müssen künftig in polizeilichen Abwehrgewahrsam genommen werden können, wenn anders eine von ihnen für andere Menschen ausgehende Gefahr nicht abgewendet werden kann. Die Union hat zudem einen Antrag in den Bundestag eingebracht („Abschiebehindernisse beseitigen“, Drucksache 15/3804), in dem wir u.a. fordern, Asylfolgeanträge von Familienmitgliedern künftig nicht mehr als Abschiebehindernis zu betrachten, Abschiebemaßnahmen in Zukunft nicht mehr anzukündigen und in Fällen der Verweigerung von Mitwirkungspflichten bei der Rückführung Kürzungen der staatlichen Sozialleistungen zu Lasten des ausreispflichtigen Ausländers vorzunehmen.
Binationale Partnerschaften bzw. Ehen sind trotz einiger institutioneller und gesellschaftlicher Hürden beliebt. Jede vierte in Berlin geschlossene Ehe ist binational, so das Ergebnis einer im April 2005 vorgelegten Studie des Migrationsbeauftragten des Berliner Senats.
Wie Sie wissen, unterscheidet sich die binationale Eheschließung von der Eheschließung durch ein deutsches Paar vor allem durch die Notwendigkeit, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Die Regelungen bezüglich des Ehefähigkeitszeugnisses wurden im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. Mai 1998 leicht modifiziert. Zum einen wurde der Kreis der Personen, die für die Eheschließung ein solches Zeugnis benötigen, neu und enger abgegrenzt, zum anderen wurde der Kreis der ausländischen Behörden, deren Ehefähigkeitszeugnis das deutsche Recht anerkennt, erweitert. Dennoch werden binationale Paare immer noch mit einem zeitintensiven, oftmals kostspieligen, intransparenten und bürokratischen Verfahren konfrontiert. Aufgabe der Politik ist es daher auch weiterhin, die binationale Eheschließung von unnötigem Verwaltungsaufwand zu befreien und transparentere Verfahren zu ermöglichen – vor allem bei binationalen Eheschließungen auf EU-Ebene.
Mit freundlichen Grüßen
Erich G. Fritz MdB