Frage an Erich Georg Fritz von Gunnar W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fritz,
wenn ich sie richtig verstehe sehen Sie also in den Vorschlägen gegen unser GG keinen Angriff auf die verfaasungsmäßige Ordnung.
Lassen Sie mich Ihnen den Artikel 20 des GG einmal vorlegen:
"Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. "
Artikel 3 zeigt ganz klar die bindende Wirkung der Verfassung auf. Vorschäge gegen diese Verfassung sind demnach ein Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung des GG und räumen mir damit das in Artikel 4 gegebene WIderstandsrecht ein.
Wie können Sie behaupten, die sichertheitspolitischen Vorstöße von Herrn Schäuble würden keinen Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung darstellen?!?!?!
MfG
Gunnar Wardenbach
Sehr geehrter Herr Wardenbach,
da ich die Grundannahme Ihrer Frage nicht teile, kann ich Sie nur so beantworten, wie ich das getan habe.
Mit freundlichen Grüßen
Erich G. Fritz MdB