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Erich Georg Fritz
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Frage von Ulrich B. •

Frage an Erich Georg Fritz von Ulrich B. bezüglich Umwelt

Sehr geerhter Herr Fritz,

ich möchte mir einen neuen Diesel-Pkw kaufen (Auslaufmodell), der leider noch nicht mit Rußpartikel-Filter ausgestattet ist. Ich würde gern einen Filter nachrüsten. Ist es richtig, dass ich nach dem jetztigen Gesetzentwurf dafür keine Förderung erhalte (Erstzulassung nach dem 31.12.06), aber auch mit nachgerüstetem Filter die erhöhte Steuer bezahlen muss, wenn (was wahrscheinlich ist), die EU5-Norm nicht eingehalten wird?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Borgolte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Borgolte,

in Absprache mit dem zuständigen Referenten der Arbeitsgruppe "Finanzen" bestätige ich Ihre Ausführungen. Lediglich nachgerüstete Diesel-PKW mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2006 erhalten eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer im Wert von 330 Euro. Die Wagen, die ab dem 01. Januar 2007 zugelassen sind und den voraussichtlichen Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm nicht einhalten, werden nach dem jetzigen Gesetzentwurf in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Mai 2011 mit einem Zuschlag auf die Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro je 100 cm³ besteuert.

Seien Sie nicht zu verärgert. Vielleicht überdenken Sie Ihre Entscheidung bezüglich des PKWs noch einmal und ziehen den Kauf eines Neuwagen in Betracht, der die Partikelgrenzwerte einhält...

Herzliche Grüße
Ihr

Erich G. Fritz MdB