Portrait von Erich Georg Fritz
Erich Georg Fritz
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Erich Georg Fritz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von C. W. •

Frage an Erich Georg Fritz von C. W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Fritz

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alten Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug. Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, dsa bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von
psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichttag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine solche Telefonspionage ohne jeden Verdacht als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür.

Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?
Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?
Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?

Mit freundlichen Grüßen
C.Wenk
UL Fliegerclub Dortmund

Portrait von Erich Georg Fritz
Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Wenk,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Kritik an der Zuverlässigkeitsprüfung für Sport- und Privatflieger üben.
Rot-Grün scheint mit dieser Neuregelung tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen zu haben. Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen.
Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gewillt war, ihr Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht. Eine zentrale Forderung der Union hierbei war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG.
In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.
Die Union hat das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt. Sie wird sich auch künftig für sinnvolle Regelungen im Interesse der Sportpiloten einsetzen, ohne dabei den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung aus den Augen zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Erich G. Fritz MdB