Frage an Erich Georg Fritz von Holger K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fritz,
Dienstwagen werden nach meinen Informationen an das Einkommen von Mitarbeitern angerechnet, wenn diese die Fahrzeuge auch privat nutzen.
Wie werden Dienstwagen und Fahrer eines Dienstfahrzeuges beim Einkommen des "Chefs / Vorstandes z.B. einer Krankenkasse, oder Bank, angerechnet – berücksichtigt?
Braucht der „Chef“ z.B. der TK-Chef Norbert Klusen diese Vorteile / Einnahmen, sowie die Bonus-Zahlungen nicht zu versteuern? Siehe Medienberichte über Bonus-Zahlungen, Fahrer, Dienstwagen und Spitzen-Einkommen
Wer genehmigt den Vorstand der TK die Bonus-Zahlungen und die Höhe der Spitzeneinkommen und Dienstwagen mit Fahrer?
Genehmigt – bedient sich der Vorstand bei der TK oder bei Banken, usw. - selbst?
Welche Gesetze regeln das?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Klekar