Frage an Erich Georg Fritz von Ludger J. bezüglich Familie
Guten Tag Herr Fritz,
als Christen sind wir ethischen Grundsätzen verpflichtet. Darum möchte ich drei Fragen an Sie richten. Bitte beantworten Sie diese so, als wenn Sie bei einer möglichen Abstimmung keinem Fraktionszwang unterliegen würden. Was sagt Ihr Gewissen zu folgenden Anfragen:
1. Trotz geringfügiger Änderungen in Sachen Spätabtreibung bleibt das Thema Abtreibung das große Tabu-Thema der Politik. Einmal angenommen, CDU/CSU hätten die absolute Mehrheit. Was würden Sie an der bestehenden Regelung unverzüglich ändern wollen?
2. Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt menschliches Leben. Können Sie es wirklich befürworten, dass an einer unmündigen menschlichen Person (theologische Definition) medizinische Versuche getätigt werden? Können Sie es verantworten, dass Leben gegen Leben gerechnet wird, bei der äußerst zweifelhaften Aussicht zukünftig schwere Krankheiten heilen zu können?
3. Bundesjustizministerin Zypries fordert das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Ein Vorstoß, der auch in der FDP Unterstützung findet. Können Sie dem zustimmen?
Mit freundlichen Grüße
Ludger Jakob
Guten Tag Herr Jakob,
herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer Fragen, die ich gerne für Sie beantworte.
Frage 1: Meine Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich setzen uns seit Jahren für eine Verbesserung des Lebensschutzes ein. Über eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das am 13. Mai verabschiedet worden ist, haben wir dafür Sorge tragen können, dass Schwangeren in Konfliktsituationen eine umfangreiche, verbesserte Aufklärung und eine dreitätige Mindestbedenkzeit eingeräumt werden muss. Ärztinnen und Ärzte, die Ihre Patientinnen nach einer Diagnose nicht umfassend medizinisch beraten, machen sich strafbar und müssen mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen.
Das ist ein richtiger Ansatz, den es in der nächsten Legislaturperiode – mit oder ohne Mehrheit – weiterzuverfolgen gilt.
Frage 2: Meiner Meinung nach darf kein weiterer Anreiz zur Embryonentötung von Deutschland ausgehen wie es durch eine Stichtagsverschiebung oder den gänzlichen Wegfall des Stichtags der Fall ist. Ich habe mich in der Vergangenheit für eine ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen ausgesprochen und deshalb im April 2008 meine Stimme dem Gesetzentwurf um die Parlamentarier Hubert Hüppe MdB und Julia Klöckner MdB gegeben. Dieser Gesetzentwurf, der leider nicht auf parlamentarische Mehrheit gestoßen ist, hat sich gegen eine weitere Aufweichung des Stammzellgesetzes und gegen den Embryonenverbrauch ausgesprochen.
Frage 3: Die Entscheidung von Menschen, die ihr Zusammenleben in unterschiedlichsten Formen gestalten, respektiere ich. Dies gilt für die Ehe, für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Ich bin der Ansicht, dass mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Partner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung Rechnung getragen worden ist, eine vollständige Gleichstellung mit der Ehe halte ich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Artikel 6 gebietet den Schutz von Ehe und Familie, der auch die Kindesadoption vorbehalten bleiben sollte. Bundesministerin Zypries könnte ich in Ihrer Forderung nicht unterstützen.
Mit herzlichem Gruß
Erich G. Fritz