Frage an Erich Georg Fritz von Simone C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Fritz!
Sie beziehen jährlich über 46.000 Euro steuerfreie Abgeordnetenbezüge für angebliche Berufsausgaben, die Sie aber gar nicht haben bzw. nachweisen müssen; so haben Sie ein enorm hohes Einkommensteuerprivileg, wahrscheinlich die größte Steuersubvention in Deutschland. "Normalos" wie ich müssen jenseits einer kleinen Kostenpauschale (920 Euro im Jahr) alle beruflichen Kosten dem Finanzamt gegenüber vorrechnen. Warum müssen das die Volksvertreter nicht? Wie rechtfertigen Sie diese ungleiche Behandlung?
(Quelle u. A.: www.drmichaelbalke.de unter Aktuelles am Ende vgl. die 40zigseitige Verfassungsbeschwerde von Dr. med. Sabine Hartmann und Dr. jur. Michael Balke)
MfG
Simone Chlench (PS: Ich bin äußerst erstaunt, dass Sie sich nun doch einmal den Ihnen gestellten Fragen gewidmet haben!)
Sehr geehrte Frau Chlench,
besten Dank für Ihre an mich gerichtete Frage zur steuerfreien Kostenpauschale. Wie Sie richtig ausgeführt haben, erhalten Bundestagsabgeordnete neben einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung, mit der der Lebensunterhalt gesichert wird, eine Erstattung ihrer mandatsbezogenen Aufwendungen, die nicht der Besteuerung unterliegt.
Die steuerfreie Kostenpauschale wird auf gesicherter verfassungsrechtlicher Grundlage gewährt. In einem Urteil vom 05. November 1975 und in einem Beschluss vom 20. Juni 1978 hat das Bundesverfassungsgericht die Zahlung steuerfreier Aufwandspauschalen für Abgeordnete gebilligt, soweit sie den „Ausgleich für sachlich begründeten, besonderen, mit dem Mandat verbundenen finanziellen Aufwand darstellen“. Höhere mandatsbedingte Ausgaben, die über die Kostenpauschale hinausgehen, werden dem Abgeordneten nicht erstattet. Sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden.
Liebe Frau Chlench, die Abgeordnetenentschädigung ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Ich habe auch Herrn Balke schon verschiedentlich gesagt, dass mir jede Regelung Recht ist. Ich bin nicht im Bundestag wegen der Diskussion um Abgeordnetenbezüge, sondern um an Problemlösungen für unser Land mitzuarbeiten.
Mit herzlichem Gruß
Erich G. Fritz
P.S.: Ich bin stets darum bemüht alle eingehenden Fragen zeitnah zu beantworten. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen und eine Antwort dringend benötigen, besteht für Sie und alle anderen Nutzer der Plattform Abgeordnetenwatch jederzeit die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen direkt an mein Berliner Büro unter erich.fritz@bundestag.de sowie an mein Wahlkreisbüro in Dortmund zu wenden.