Frage an Erich Georg Fritz von Manfred B. bezüglich Wirtschaft
Lobbyismus
Hallo Herr Fritz,
was halten Sie von Lobbyismus?
Ich denke, dass ein Abgeordneter nur Abgeordneter sein darf. Jegliche Zuwendungen, Nebeneinkünfte oder sonstige Gelder, führen in meinen Augen dazu, dass jeder Politiker bestechlich wird. Jeder, der was gibt, erwartet was. Ich denke, dass kein Politiker frei und unabhänigig entscheiden kann und wird, wenn andere Geldquellen in seine Taschen fliessen. Wer beisst schon die Hand, die ihn füttert.
Ich betrachte so etwas als Bestechlichkeit und Vorteilsnahme (Vorteilsgewährung / Bestechung durch die Geber ).
Ich denke auch, dass das Vertrauen der Bevölkerung deshalb rasend in den Keller gerutscht ist, weil kein Bürger einem Politiker aus diesen Gründen mehr vertraut. Deshalb die Wahlmüdigkeit, deshalb das Desinteresse.
Was denken Sie über den Lobbyismus?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Busch
Sehr geehrter Herr Busch,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Auf Ihr Statement in Bezug auf die Ausübung von Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat teile ich Ihnen mit, dass dies im Abgeordnetengesetz klar geregelt ist. In dieser Legislaturperiode wurde zusätzlich neu als Leitsatz aufgenommen, wonach für ein Mitglied des Bundestages die Ausübung seines Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Gleichwohl lässt das Gesetz aber auch Tätigkeiten anderer beruflicher Art zu, bei denen Abgeordneten besondere Pflichten hinsichtlich Anzeige und Veröffentlichungen auferlegt sind und für Verstöße ein Sanktionssystem eingeführt worden ist. Dem Vorwurf der Bestechlichkeit wurde bspw. damit entgegengewirkt, dass die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen gesetzlich untersagt ist, wenn erkennbar ist, dass dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Ich bin der Meinung, dass die Funktionsfähigkeit eines Parlaments wesentlich davon abhängt, dass Abgeordnete eine aktive und vielfältige Verbindung zur Gesellschaft haben und dadurch ihre Probleme kennen. Die Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang sich die Wahrnehmung eines Mandats und die Fortsetzung anderer beruflicher Tätigkeiten vereinbaren lässt, muss im Einzelfall betrachtet werden. Wichtig ist, dass die Verknüpfungen offengelegt werden und das ist nun gesetzlich festgelegt. Mein Mandat im Aufsichtsrat eines Kohlebergwerkes ermöglicht mir Einblicke in die Energieversorgung und die Verwendung von öffentlichen Mitteln, wie ich sie sonst nicht hätte. Zum Lobbyisten werde ich dadurch nicht. Ich wollte, in allen Bereichen wäre die Transparenz so groß wie bei Abgeordneten.
Herzliche Grüße
Erich G. Fritz