Frage an Erhard Grundl von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Grundl,
Sie haben zusammen mit Parteikollegen im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402
Können Sie oder des Patienten Ärzte die Frage beantworten, ob der Patient und die Angehörigen ohne die Ersttransplantation und mit einer Alternativtherapie, diesen Leidensweg - nicht - hätte gehen müssen?
Warum setzen Sie sich als Grüne so vehement für Zergliederung von sterbenden Menschen ein und nicht für Therapien die diese grauenvollen Nebenwirkungen nicht haben?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Warum lässt Ihr Antrag diese Menschen völlig unbeachtet?
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben (vgl. Fleischindustrie), kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige. Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen und in Europa verschickt wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/
Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung. Wieviele weisen Schäden auf und wieviele bekommen Hilfe? Wie hoch sind die hierbei enstandenen und noch entstehenden Kosten?
Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage mit dem umfangreichem Begleitmaterial.
Der gesamte Bereich der Organspende ist ein sehr sensibles Thema. Ob ein Mensch Organspender werden will oder nicht, muss er immer ganz persönlich entscheiden. Dabei ist es egal, ob es eine Zustimmungs- oder eine Widerspruchslösung gibt. Die Entscheidung ist eine absolut persönliche.
Unsere Aufgabe als Politiker ist, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass jede Frau und jeder Mann in die Lage versetzt werden, sich umfangreich zu informieren. Ich meine, dass wir das mit dem Gesetzesentwurf, den die Mehrheit der grünen Fraktion unterstützt (Drucksache-Nr: 19/11087) erreichen. Dort heißt es:
„Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Stärkung der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende soll die bestehende Differenz zwischen der grundsätzlich eher positiven Einstellung der Menschen zur Organ- und Gewebespende und dem dokumentierten Willen zur Organ- und Gewebespende verringert werden. Die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleiben unberührt.“
In dem von Ihnen angeführten Änderungsantrag (19/7769) fordern wir eine Verbesserung der finanziellen Bedingungen für die Kliniken. Das finde ich richtig, hat aber nicht direkt mit der Entscheidung des Einzelnen zu tun.