Frage an Erhard Grundl von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grundl,
ich habe die Bundestagsdebatte zu dem Thema „Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat“ verfolgt. Omid Nouripour von Bündnis 90/ Die Grünen stellte eine Zwischenfrage, worin er klar stellt, dass es Ihr Job als Abgeordnete sei, diejenigen Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien, zur Anwendung zu bringen. Haben Sie die Aussagen von ihm verstanden? Denken Sie auch, dass es Ihre Aufgabe ist Teile der Scharia hier in Deutschland anzuwenden?
Ich danke Ihnen schon jetzt sehr für eine Antwort, mit vielen Grüßen
P. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Arbeit des Deutschen Bundestages.
Beginnen möchte ich mit dem Zitat von Omid Nouripour, auf das Sie sich ja beziehen: "Unser Job [der Bundestagsabgeordneten] hier ist dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, und die nicht, eben nicht."
Und ich kann ihnen versichern, Herr G., ich habe die Aussage von Herrn Nouripour verstanden.
Artikel 4 des Grundgesetzes heißt:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Und daraus geht klar hervor, dass die freie Religionsausübung zu gewährleisten ist. In genau dem Umfang, den Herr Nouripour auch erläutert hat: "... dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, ...". Insofern schützt Herr Nouripour mit seiner Aussage zweifelslos das Grundgesetz.
Günther Sandmeyer
Büro Niederbayern
______________________________
Erhard Grundl, MdB