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Engin Eroglu
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Frage von Yann H. •

Sehr geehrter Hr. Eroglu, wie positioniert sich Ihre Partei zum Fachkräftemangel im öff. Dienst? Akt. Berichterstattungen geben 6-stellige Zahlen als Delta für das Land Hessen bis zum Jahr 2026 aus.

Die akt. Gegenmaßnahmen sind meiner Meinung nach ungenügend. Der TV-H ist zu starr und im Vergleich zum TV-L der schwächere Tarifvertr. aus MA-Sicht, Verbeamtungen von Fachkräften sind erst nach 48 Mon. und ausschließlich im Eingangsamt möglich. Viele interessante Kandidaten aus dem Tarif verlieren so mehrere Hundert Euro pM netto und orientieren sich um. Speziell die Möglichkeit einer aufgabenadäquaten Verbeamtung wäre die ultimative Stärkung für den öff. Dienst (MA-Bindung). Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wäre es wichtig, solche Regelungen zu lockern. Um die Basis des öff. Dienstes für die Zukunft zu festigen, sollte geprüft werden, ob das HBG und die HLV aufgrund der aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt noch zeitgemäß sind. Eine Besoldung, die sich nach übertragenen Aufgaben und Arbeitsqualität richtet wäre mmn die fairste Lösung. Man könnte sich auch an Beamten orientieren, die vergleichbare Aufgaben wahrnehmen.
Vielen Dank für ihre Zeit und Antwort.
MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

Generell möchte ich, dass die berufliche Bildung wieder eine Aufwertung und Stärkung erfährt, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Das duale Ausbildungssystem hat sich über Jahrzehnte bewährt. Hervorragend ausgebildete Facharbeiter sind die Basis unserer Wirtschaft. Ich möchte, dass die berufliche Ausbildung in der Bildungspolitik wieder aus dem Schatten der akademischen Ausbildung hervortritt und deutlich stärker gefördert wird als bisher.

Wir müssen jungen Erwachsenen, auch solchen mit Migrationshintergrund, gezielt Perspektiven eröffnen, wenn sie über noch keinen Schul- oder Berufsabschluss verfügen, aber auch, wenn ihr im Ausland erworbener Schul- oder Berufsabschluss bislang nicht anerkannt wird, gerade vor dem Hintergrund des von Ihnen benannten akuten Fachkräftemangels. Integrations- und leistungswillige Flüchtlinge sollen ihre Ausbildung beenden und eine zweijährige Praxiszeit absolvieren können, ehe ihr Aufenthaltsstatus neu bewertet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Engin Eroglu

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