Frage an Engelbert Wistuba von Daniel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wistuba,
ich wende mich an Sie, in der Hoffnung, die von Frau von der Leyen geplante Einführung der Zensur des Internets nach chinesischem Vorbild auch in Deutschland noch aufhalten zu können.
Die Gegenargumente sind (auch Frau von der Leyen) bekannt, werden aber ignoriert. Der Mißbrauch dieser das vorgegebene Problem nicht einmal ansatzweise lösenden Technik ist vorprogrammiert!
Welche Möglichkeiten und Chancen bestehen jetzt noch, dem demokratiefeindlichen Treiben dieser übereifrigen und anmaßenden Ministerin ein Ende zu setzen? Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Bayer
P.S.: Ich bin in 12 Jahren intensiver Internetnutzung NICHT EINMAL auf Seiten mit Kinderporno-Material gestoßen. Nicht ein einziges Mal!
Sehr geehrter Herr Bayer,
inzwischen hat sich das Bundeskabinett der Thematik angenommen. Anbei der Wortlaut einer diesbezüglichen Pressemitteilung:
Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos
Berlin, 22. April 2009
Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).
Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
* Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
* Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
* Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
* Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.
Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist unter www.bmwi.de abrufbar.
Der Vergleich mit China ist hier meines Erachtens nicht angebracht. Mit dieser politischen Initiative wird ja nicht ein Regime gestützt, sondern es geht um den Schutz von Kindern.
Die Bundesregierung ist sich im Klaren darüber, dass die gesetzliche Initiative allein das Problem nicht lösen wird. Aber sie trägt dazu bei.
Mit freundlichen Grüßen
Engelbert Wistuba MdB