Frage an Engelbert Wistuba von Jörg K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wistuba,
in Ihrer Antwort am 20.07.07, auf die Frage von Herrn Harr zum Thema "Drucksache 16/5924 der Änderung des WaffG", erklären Sie "Butterfly-Messer" zu "gefährliche Messern".
Ich möchte Sie höflichst darauf hinweisen, dass es sich bei den Butterfly-Messern seit der letzten WaffenG-Änderung um VERBOTENE GEGENSTÄNDE handelt, deren BESITZ bereits strafbar ist !!
Somit ist die Frage, was Sie unter "gefährlichen Messern" verstehen, nicht beantwortet.
Sie wiederholen lediglich, was andere MdBs auch schon als Defintion für "gefährliche Messer" geschrieben haben; nämlich "Butterfly-Messer".
Ich erwarte von einem MdB, der über Gesetze mitentscheidet, welche die persönliche Freiheit des Einzelnen derart massiv einschränken, dass er sich mit der rechtlichen Seite des WaffG und der verbotenen Gegenstände, besser auskennen sollte und bitte Sie erneut um eine Antwort.
Was genau ist unter "gefährlichen Messern" zu verstehen ?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Jörg Kadow
Sehr geehrter Herr Kadow,
in meiner Antwort für Herrn Harr habe ich geschrieben, dass ich zum Beispiel Butterfly-Messer als gefährliche Messer bezeichnen würde. Diese Antwort ist richtig, ungeachtet der Tatsache, dass solche Messer seit 1.4.2003 verboten sind.
Für mich persönlich handelt es sich bei Messern dann um „gefährliche Messer“, wenn es sich um Hieb- und Stoßwaffen handelt, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen zuzufügen. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Anfrage von Herrn Harr auf die letzte Änderung des Waffengesetzes bezog, das den Ländern die Möglichkeit gibt, „für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist“. Anlass war eine Häufung von Gewaltdelikten, die mit Messern ausgeführt wurden.
Sie wissen selbst, dass es bei der Vielzahl auf dem Markt befindlicher Messern schwierig sein kann einzuschätzen, ob sie objektiv dazu bestimmt sind, als Waffe verwendet zu werden. Auch die Unterscheidung von einem Gebrauchmesser von Hieb- und Stoßwaffen kann mitunter schwierig sein. Ich vertraue hier auf unsere Polizei, die im Zweifelsfall eine entsprechende Prüfung vornehmen wird.
In der Regel lassen die Bürgerinnen und Bürger Gebrauchmesser da, wo sie hingehören, z.B. in der Küche.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Gesetzestexten (siehe www.bundesregierung.de Gesetze A-Z unter W wie Waffengesetz). Im Rahmen der Novellierung des Waffengesetzes hoffe ich, dass es zu weiteren Präzisierungen kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Engelbert Wistuba, MdB