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Engelbert Wistuba
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Frage von Michael H. •

Frage an Engelbert Wistuba von Michael H. bezüglich Recht

Werter Herr Wistuba,

Sie, bzw. Ihre Partei haben gemäß der Drucksache 16/5924 der Änderung des WaffG zugestimmt. Mich würden Ihre Beweggründe interessieren. Weiterhin bin ich sehr gespannt, auf welche Weise Sie diese "Lösung" praktisch durchsetzen wollen. Für eine Begriffserklärung zu "gefährlichen Messern" wäre ich Ihnen ebenfalls dankbar. Als Anmerkung meinerseits. Die Durchführungsbestimmungen zur letzten Änderung des WaffG im Jahr 2002 fehlen bis zum heutigen Tag. Und ja, dieses Thema berührt Ihr Fachgebiet. Über Leibesvisitationen werden Touristen in Deutschland begeistert sein.

M. Harr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Harr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.07.07.

Die Änderung des Waffengesetzes (siehe Gesetzentwurf des Bundesrates BT-Drs. 16/1991, Beschlussempfehlung und Bericht siehe BT-Drs. 16/5924) bietet die Möglichkeit, in gewissen Teilen des öffentlichen Raumes das Tragen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes verbieten zu können. Hintergrund ist eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit. Dabei wurden unter Verwendung insbesondere von gefährlichen Messern Menschen getötet oder verletzt. Die Bundesländer werden das Führen von Waffen für solche öffentliche Straßen und Plätze verbieten, die wiederholt durch Gewaltstraftaten aufgefallen sind. Gefährliche Messer sind z.B. Butterfly-Messer.
Ihre Sorge, dass Touristen nicht begeistert sein werden, teile ich nicht. Die allermeisten Urlauber genießen das vielfältige touristische und kulturelle Angebot in Deutschland. Das ist ja auch der Grund, warum sie gekommen sind. So soll es sein.

Mit freundlichen Grüßen
Engelbert Wistuba, MdB