Frage an Engelbert Wistuba von Anne K. bezüglich Verkehr
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Zum einen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die vorgeschriebene Überprüfung der Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie bisher noch gar nicht stattgefunden hat (somit gegen EU-Recht verstoßen wird!) und daher noch keine Aussage über die Auswirkung auf die Auenwälder getroffen werden kann.
Zum anderen bitte ich Sie noch mal nachdrücklich zum Bau des Saale-Seitenkanals Position zu beziehen!
Mit frdl. Grüßen
Anne Klatt
Sehr geehrte Frau Klatt,
vielen Dank für Ihre Rückfragen.
Zum Thema FFH-Verträglichkeit: Unterhaltungsmaßnahmen für bestehende Nutzungen fallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht unter die FFH-Richtlinie. Ich halte diese grundsätzliche Position persönlich für sinnvoll. Insofern kann nicht davon die Rede sein, dass eine solche Prüfung zwingend vorgeschrieben ist. Trotzdem werden die Unterhaltungsmaßnahmen ja inzwischen unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden und auch des Biosphärenreservates Mittlere Elbe auf ihre ökologischen Auswirkungen hin untersucht. Insofern können über die Umweltwirkungen einer Maßnahme auch ohne förmliche FFH-Prüfung Aussagen getroffen werden.
Die EU-Kommission hat die Bundesregierung zu einer Stellungnahme bezüglich der Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe aufgefordert. Diese Stellungnahme ist, soweit ich informiert bin, noch in der Ressortabstimmung. Die Frage, ob gegen EU-Recht verstoßen wird, klärt natürlich nicht die Kommission, nicht die Bundesregierung und auch kein Umweltverband, sondern der Europäische Gerichtshof. Der EuGH ist mit dieser Frage, soweit ich weiß, bislang nicht befasst.
Zur Saale: Im BVWP 2003 ist der Ausbau der Saale-Mündungsstrecke mit einem Schleusenkanal „Tornitz ohne Wehr“ in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Ich denke, dass dies eine im Vergleich zu den anderen Ausbauvarianten, die in der Diskussion waren (Aufstauung, Bau eines neuen Wehres o.ä.), aus Umweltsicht verträgliche Variante ist. Die Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme wurde durch Planco Consulting 2004 neu bewertet. BMVBW und das Land Sachsen-Anhalt sind übereingekommen, für das Vorhaben ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Engelbert Wistuba MdB