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Engelbert Wistuba
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Frage von Alina M. •

Frage an Engelbert Wistuba von Alina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

ich möchte nochmal an die Frage von Christian Hanke anknüpfen Herr Wistuba, denn ich halte sie für unzureichend beantwortet. Die Frage lautete, ab wann sie gegen das Gesetz stimmen, wie viel müssen die Bürger aufbringen, damit sie von der Regierung wahrgenommen werden?

Gerade an Ihrem Kollegen Dieter Wiefelspütz ist dies sehr zweifelhaft und Besorgnis erregend zu sehen. Auf die Frage, welche Rolle die derzeitige Petition hat, antwortete dieser: "Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt".

Ich finde das ist eine sehr undemokratische Haltung, die mein Kreuz BEI ALLEN kommenden Wahlen sehr beeinflussen wird.

Ich denke, die SPD hat eine gute Richtung eingeschlagen mit den aufgestellten Bedingungen bzw. wichtigen Punkten nach der öffentlichen Anhörung, aber immer noch wird viel zu wenig auf die tatsächliche Meinung von vielen tausenden Bürgern nicht gehört. Ein nicht zu verachtender Teil des Volkes sieht dieses Gesetz als völlig unsinnig an, da Sperrungen einfach nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Die derzeitgen Wege kinderpornografisches Material (UND ANDERES - was ja auch immer den Bürgern verschwiegen wird aber in Stellungsnahmen online beim Bundestag.de nachzulesen ist) im Internet zu bekämpfen haben sich als sehr tragfähig erwiesen, man sollte diese ausbauen, Geld in weitere Schulungen und Kommunikationsversuche stecken als das Problem mit STOPP-SCHILDERN, möglicher Zensuren, Angst und Bürgerignoranz anzugehen.

Denn dann wird das Volk ganz schnell ebenfalls ihr eigenes STOPP-SCHILD ziehen. (Ich hoffe, sie verstehen das als Metapher und nicht als Drohung). Ich habe das Gefühl, dass man in einem einfachen Wortlaut nicht mehr von der Regierung wahrgenommen wird.

Ich erhoffe mir eine Reaktion von Ihnen, die dieses Mal konkreter auf die genannten Punkte und gestellten Fragen ausfällt.
Vielen Dank,
Alina Müller aus Sangerhausen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

Online-Petitionen sind in einer Zeit, in der die Nutzung des Internets zum Alltag gehört, eine gute Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, für sich das Petitionsrecht in Anspruch zu nehmen. Vergangene Beispiele -und auch die aktuelle Petition- zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger davon Gebrauch machen. Ich finde dies zunächst einmal positiv.

Was das weitere Verfahren anbelangt, so wird nach den "Grundsätzen des Petitionausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden/Verfahrensgrundsätze" gehandelt. Das Zustandekommen einer Petition ist ein wichtiger Beitrag im Meinungsbildungsprozess. Gerade die von Ihnen auch angesprochene Anhörung vom 27. Mai 2009 zeigt, dass die Meinungen und Hinweise der Zivilgesellschaft und mithin auch einzelner Bürgerinnen und Bürger sehr wohl berücksichtigt werden und die Diskussion bereichern. Genau darum geht es in der Demokratie.

Bis zum 18. Juni, wenn die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" im Deutschen Bundestag stattfindet, werden die Fachpolitiker mit Sorgfalt die Ergebnisse der Anhörung und weitere Eingaben auswerten und entsprechende Änderungen im Entwurfstext diskutieren.

Ich halte diese Vorgehensweise für richtig und gehe davon aus, dass wir schließlich ein gutes Ergebnis erzielen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB