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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Hildegard P. •

Worin besteht das Problem, die Berufe in den Künstlerischen Therapien (Musik- und Kunsttherapie u.a.) als Gesundheitsberufe gesetzlich zu regeln?

Für eine stationsäquivalente Behandlung psychisch erkrankter Patient:innen können trotz Empfehlung der DGPPN keine Künstlerischen Therapien zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen angeboten werden. https://www.thera-part.de/

Zum vorrangigen Schutz der Berufsbezeichnungen und Sicherung der Behandlungsqualität wäre eine Regulierung der Berufe in den Künstlerischen Therapien als Gesundheitsberuf erforderlich. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/42/8c/290198/Stellungnahme-Gutachten-SG2406050067.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage zu künstlerischen Therapien in der Gesundheitsversorgung. Als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufe möchte ich Ihnen gerne antworten, da mich das Thema auch tatsächlich gerade im letzten Jahr intensiv beschäftigt hat und ich mich mit verschiedensten Akteuren dazu austauschen konnte, u.a. bei einem von mir und der medien- und kulturpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Christiane Schenderlein, initiierten Runden Tisch zu diesem Themenbereich. 

So sehe ich enormes Potential im Zusammenhang von "Kultur & Gesundheit", das wir dringend in der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger nutzen sollten – nicht nur für besonders Vulnerable oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Künstlerische Therapien können immer dann eine wertvolle Möglichkeit sein, wenn Sprache und sprachlich orientierte Verfahren an ihre Grenzen kommen. Deshalb war mir der bereits erwähnte Runde Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der einschlägigen Verbände der Künstlerischen Therapien und meiner Kollegin Dr. Christiane Schenderlein im Mai dieses Jahres sehr wichtig.

In den künstlerischen Therapien hat es weltweit wichtige, wissenschaftliche Entwicklungen gegeben, sodass die Voraussetzungen meines Erachtens gegeben sind und eine entsprechende Öffnung der Heilmittelrichtlinie angezeigt ist, um eben auch die von Ihnen angesprochenen Behandlung im vertrauten häuslichen Umfeld mit Künstlerischen Therapien zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch über den Umfang, die Möglichkeiten und das Für und Wider einer gesetzlichen Regelung der Berufe der Künstlerischen Therapien diskutiert werden. Ich zeige mich hier sehr offen und freue mich auf den weiteren Austausch mit den Akteuren.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat eine Thematisierung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes nicht geklappt. Es sind noch dicke Bretter, die gebohrt werden müssen, aber wir bleiben dran! Denn am Ende geht es um die Versorgungs- und Patientensicherheit und ich glaube, dass das der richtige Weg ist, den wir dringend gehen müssen, den die nun zerbrochene Ampel-Koalition aber leider nicht geschafft hat zu ebnen. 

Beste Grüße

Emmi Zeulner

 

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