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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Anneliese H. •

Bitte sorgen Sie für ein menschliches Tierschutzgesetz, das Tiere wirklich schützt. Dann haben Sie die Chance, von mir gewählt zu werden.

 LG Frau H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes hat aus unserer Sicht als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Betroffenen zu erfolgen. Eine Überarbeitung des jetzigen Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben den Eindruck, dass die vorliegende Entwurfsfassung durchaus einige wichtige inhaltliche Punkte enthält. Beispielsweise eine Regulierung des Onlinehandels mit Haustieren oder die Registrierung von Hunden und Katzen. Der ganze Komplex des illegalen Tierhandels muss dringend besser geregelt und kontrolliert werden. So kann vielfach unnötiges Tierleid von vornherein verhindert werden und gleichzeitig können so unsere meist von engagierten Ehrenamtlern geführten, doch leider viel zu oft überfüllten Tierheime entlastet werden. Unausgereifte nationale Alleingänge greifen hier jedoch zu kurz. Es braucht auch hier unbedingt europäische Lösungen. Dies gilt in gleicher Weise für die EU-Tierschutz-Transportverordnung.

Die Unionsfraktion ist stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies wurde zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassungen bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion weder für wünschenswert noch notwendig, weil er nicht den angesprochenen Mehrwert bietet. Die langwierige, unkoordinierte und in großen Teilen unwissenschaftliche Genese des konkreten Gesetzentwurfes, und nicht zuletzt die öffentliche Anhörung am 14. Oktober 2024 (siehe: Deutscher Bundestag - Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim Tierschutzgesetz), zeigen dabei deutlich, wie uneinig sich die Koalitionäre dabei immer noch sind: Der aktuelle Entwurf schafft nicht nur unverhältnismäßig viel Bürokratie, deutliche Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro und Rechtsunsicherheiten, sondern ist auch von Misstrauen gegenüber vielen tausend verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land geprägt. Die Regelungen sind bestenfalls gut gemeint, oft aber praxisfern und dazu noch nicht einmal zielführend. Pauschale Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des sogenannten Qualzuchtparagrafen sowie der Unterbindung von nicht-kurativen Eingriffen drohen letztlich sogar zu mehr Tierleid, anstatt weniger zu führen. Die Öffentliche Anhörung der Sachverständigen hat dies noch einmal belegt. 

Für uns als CDU/CSU-Fraktion gilt: Unsere Landwirte in Deutschland sind hervorragend ausgebildet und haben selbst das größte Interesse daran, dass es ihren Tieren gut geht. Es braucht EU-weit einheitliche Tierschutzstandards und keine nationalen Alleingänge. Bestehende Missstände sind in der Regel auf den Vollzug durch die zuständigen Behörden zurückzuführen und eben nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen. Dies spiegeln Verbände und Organisationen in großer Breite auch wider. 

Es verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass der aktuelle Gesetzentwurf niemanden wirklich zufrieden stellt. Während der einen Seite der Entwurf nicht weit genug geht, sind sehr viele Tierzüchter- und Tierhalterverbände in höchstem Maße verunsichert und aufgebracht. Besonders die Liste der vermeintlichen Qualzuchtmerkmale ist umstritten. Rechtsunsicherheiten und schlicht mangelnde praktische Anwendbarkeit für viele unterschiedliche Tierarten, Heimtiere wie Nutztiere, stellen die so wichtige Zuchtarbeit zum Teil massiv in Frage. Ein anderes Beispiel ist die Reduzierung der nicht-kurativen Eingriffe. Im Entwurf herrscht dabei ein unerklärliches Durcheinander. Während einige Tierarten ausgelassen werden, werden andere Tierhalterinnen und Tierhalter zum Beispiel von Schweinen oder Schafen vor die Frage gestellt, ob sie ihre Haltungen mangels praktikabel umsetzbarer Lösungen, die die Faktoren Zeit, Kosten und zur Verfügung stehender Veterinärkapazitäten betreffen, überhaupt fortführen können. Schlussendlich ist weder dem Tier und seinem Wohl im Einzelnen noch dem Tierschutz in der Tierhaltung als Ganzem gedient. Es steht zu befürchten, dass insbesondere die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ins Ausland verlagert wird und dort zu deutlich niedrigeren Standards praktiziert wird. Das wäre ein klarer Rückschritt für den Tierschutz.

Für meine Kollegen und mich ist dabei klar, eine Politik, die sich dermaßen gegen die private und landwirtschaftliche Tierhaltung richtet, wird von uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht akzeptiert. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form ist demnach nicht zielführend. Die aktuelle Fassung findet in ihrem Umfang daher keine Zustimmung. Anlässlich der Anhörung zum Tierschutzgesetz äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB, wie folgt: 

„Die Anhörung zum Tierschutzgesetz hat gezeigt: Der vorliegende Entwurf dient weniger dem Tierschutz, als vielmehr dazu, den Strukturbruch in der Landwirtschaft massiv zu beschleunigen. Insbesondere kleinbäuerliche Betriebe werden darunter leiden und vielfach aufgeben. Die Folge davon wird sein, dass Tierhaltung aus Deutschland weg geht und ins Ausland verlagert wird. Dem Tierschutz wird damit ein Bärendienst erwiesen, da im Ausland die Standards oftmals niedriger sind als bei uns. Falls dass das Ziel der Ampelkoalition ist, soll sie das bitte auch so kommunizieren. “  

Ich hoffe, dass Sie die Argumente und die Ablehnung der Novelle als Ganzes ein Stück weit nachvollziehen können. Die Fülle an Nachteilen und damit nicht annehmbaren Regelungen überwiegt für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion so klar, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.

Mit besten Grüßen

Emmi Zeulner

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