Frage an Emmi Zeulner von Markus K. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Zeulner,
werden sie dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zustimmen?
Neben den schon entschärften Paragraf §7 kann auch der Paragraf §4 für kleine Plattformen wie Foren den Genickbruch bedeuten. Diese haben nicht das Geld und die Mittel mit Gott und der Welt Verträge abzuschließen.
Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Gesetz kleinere Anbieter nicht benachteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Klingler
Sehr geehrter Herr Klingler,
vielen lieben Dank Ihnen für Ihre Nachricht bezüglich des Themas "Urheberrecht". Da ich zunächst die Anliegen aus meinem Wahlkreis beantwortet habe und dies aufgrund der Fülle an Anfragen einige Zeit in Anspruch genommen hat, komme ich leider erst jetzt zu einer Antwort. Dafür entschuldige ich mich und bitte um Verständnis. Als direkt gewählte Abgeordnete sehe ich mich vor allem als Dienstleisterin für die Menschen vor Ort in meiner Heimat und versuche deren Anliegen prioritär und zeitnah zu beantworten. Da ich aber auch Ihre Bedenken sehr ernst nehme, möchte ich es nicht versäumen, Ihnen zumindest eine kurze Antwort zukommen zu lassen. Gerade weil mir der Schutz auch kleinerer Anbieter und Plattformen sehr am Herzen liegt.
Hierfür habe ich nochmal Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss gehalten, die noch tiefer in diesem Themen verankert sind und auch bei den Beratungen dabei waren. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der digitalpolitische Sprecher, Tankred Schipanski, haben sich hierzu auch nach Abstimmung der Reform im Deutschen Bundestag nochmal geäußert. Diesen Äußerungen schließe ich mich gerne an. So betont mein Kollege Herr MdB Luczak, dass Kreativität im Netz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit sich auch in der digitalen Welt mit einem deutlich verbesserten Schutz von Eigentumsrechten verbinden lassen. Das zeigen wir mit dieser Reform. Facebook & Co. nehmen wir endlich in die urheberrechtliche Verantwortung für die durch Nutzer hochgeladenen Inhalte. Denn nur so schaffen wir einen fairen Ausgleich der Interessen im Netz. Wichtig ist, dass wir Künstler und Kreative damit auf Augenhöhe mit den werbefinanzierten Plattformen bringen. Denn mit einem direkten Vergütungsanspruch gegen die großen Plattformen sowie dem massiven Ausbau von Lizenzierungen im Netz schützen wir Ihr geistiges Eigentum und stärken Ihre wirtschaftlichen Interessen. Zugleich verbessern wir den Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts, was angesichts von Zweckentfremdung von Inhalten etwa durch politische Interessengruppen längst überfällig war.
Für uns als Union ist dabei klar: Ein Overblocking darf es nicht geben. Die Meinungs- und Informationsfreiheit muss gerade auch im Netz geschützt werden. Um Overblocking auch langfristig auszuschließen, gewähren wir künftig Wissenschaft und Forschung einen besseren Einblick in die Praxis der Online-Plattformen. Die Reform ist ein Meilenstein für die Stärkung der Rechte von Künstlern, Kreativen und Rechteinhabern sowie für den Schutz der Informations-, Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Nutzer.
Mein Kollege, Herr MdB Tankred Schipanski, betonte noch einmal, dass wir mit dem neuen Urheberrecht die lange erwartete Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer, Plattformen und Urheber beschließen. Beispielsweise waren Memes, Gifs und andere Netzkultur bisher in einigen Bereichen nicht klar geregelt. Die Umsetzung schafft somit eine Balance und stärkt die Netzkultur, indem mit weitreichenden Lizenzierungsverpflichtungen und Ausnahmeregelungen Overblocking verhindert wird. Die geringfügigen Nutzungen von 15 Sekunden, 160 Zeichen Text und 125 KB Dateigröße bei Bildern sind das Ergebnis eines langen Aushandlungsprozesses, der die Interessen der Rechteinhaber und Nutzer in Einklang bringt. Ferner haben wir in den parlamentarischen Beratungen den Schutz vor Piraterie erheblich verbessert, indem die Durchsetzung von Urheberrechten bei Serien, Kinofilmen und Liveübertragungen beispielsweise von Fußball erheblich erleichtert wird. Außerdem wird es keine besondere Zweckbindung bei der öffentlichen Wiedergabe von Karikaturen und Parodien geben und wir haben eine gesetzliche Übergangsfrist für die Anwendbarkeit des UrhDaG bis zum 1. August 2021 erreicht. Dies gibt den Diensteanbietern Zeit, die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Urheberrechtsnovelle zu schaffen.
Gerne nehme ich auch weiter konkrete Verbesserungsvorschläge gerade im Sinne der kleineren Anbieter auf und gebe diese an die zuständigen Kollegen im Rechtsausschuss weiter. Hierfür erreichen Sie mich auch gerne unter emmi.zeulner@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner