Frage an Emmi Zeulner von Alexander Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zeulner,
In Ihrer Rede vom 2.6.2017 vor dem Deutschen Bundestag sagten Sie: "Wir werden das genau beobachten und, wenn das so ist, nicht hinnehmen. Denn dieses Gesetz „Cannabis als Medizin“ war von Anfang an dazu gedacht, die Patienten zu entlasten und keine neuen Hürden aufzubauen. An diesem Ziel halten wir weiterhin fest."
Ich nehme Sie, nachdem nun fast vier Jahre vergangen sind hiermit beim Wort.
Bitte teilen Sie mir mit was konkret von Ihrer Seite und ihrer Partei seitdem unternommen wurde und benennen die ungefähre Anzahl der Ärzte in ihrem Wahlkreis und welcher Profession sie angehören (hierbei interessieren mich insbesondere die Hausärzte, die ihre Patienten am besten kennen), die eine Cannabistherapie als Kassenleistung ermöglichen.
Zudem interessiert mich zu welchen Prozentsatz die Kassen inzwischen die Therapien genehmigen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Zierden
Sehr geehrter Herr Zierden,
ich darf Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich medizinischem Cannabis recht herzlich danken. Ich stehe weiterhin dazu: Medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon können sinnvolle und gute Therapiemöglichkeiten sein, wenn zum Beispiel auch schulmedizinische Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind oder der behandelnde Arzt/ die behandelnde Ärztin im Einzelfall zu der begründeten Einschätzung kommt, dass eine schulmedizinische Behandlung aus spezifischen Gründen und unter Berücksichtigung aller Nebenwirkung nicht zur Anwendung kommen kann. Es war wichtig, dass wir von politischer Seite hierfür den gesetzlichen Rahmen geschaffen haben und ich freue mich, wenn ich immer wieder von Patientinnen und Patienten die Rückmeldung bekommen, dass ihnen diese Therapieform hilft und durch die neuen gesetzlichen Grundlagen spürbare Erleichterungen geschaffen wurden. Das war immer das Ziel der Gesetzgebung.
Die Genehmigung von medizinischem Cannabis nach § 31 Abs. 6 SGB V obliegt einer Leistungsentscheidung der Krankenkasse im Einzelfall. 2017 wurden rund 20.000 entsprechende Anträge gestellt, 2019 rund 34.000 Anträge. Ob es sich hierbei um wiederholte Anträge nach einer Ablehnung handelt, kann nicht gesagt werden. Der Anteil genehmigter Anträge liegt über den Zeitraum hinweg stabil bei rund 60%.
Auch mir als Gesundheitspolitikerin war es nach der Verabschiedung des Gesetzes wichtig, dass wir, wenn es nötig ist, nachbessern, um die bereits genannten wirklich spürbaren Erleichterungen für die Patientinnen und Patienten zu schaffen. Auch wenn wir hier noch einige Schritte vor uns haben, so haben wir 2019 im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Verordnung von medizinischem Cannabis und von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon entbürokratisiert und damit Ärztinnen und Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie die Kassen entlastet, was langfristig zur Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten führt. Das heißt, dass vom Arzt veranlasste Dosierungsanpassungen und Wechsel zwischen den Blüten oder zwischen Extrakten möglichst unmittelbar ohne erneutes Genehmigungsverfahren für die Folgeverordnung vorgenommen werden sollen. Damit wollen wir sicherstellen, dass es zu keinen Unterbrechungen der Therapie während der medikamentösen Einstellung bzw. Dosisfindung kommt.
Nach Auskunft der AOK Bayern haben insgesamt 59 Ärztinnen und Ärzte mit Sitz im Bundeswahlkreis Lichtenfels Kulmbach Bamberg-Land in den Jahren 2018 bis 2020 getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnet. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Arztgruppen und die Anzahl derer:
Allgemeinmedizin (Hausarzt): 24
Praktischer Arzt (Hausarzt): 8
Internist (Hausarzt): 5
Anästhesiologie (Facharzt): 5
Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie (Facharzt): 4
Orthopädie und Unfallchirurgie (Facharzt): 3
Unfallchirurgie (Facharzt): 2
Internist (Facharzt): 1
Kinder- und Jugendmedizin (Hausarzt): 1
Kinder-Kardiologie (Hausarzt): 1
Nephrologie (Facharzt): 1
Rheumatologie (Facharzt):1
Strahlentherapie (Facharzt): 1
Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Facharzt): 1
Notfallarzt: 1
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit Ihre Fragen beantworten.
Beste Grüße,
Emmi Zeulner