Frage an Emmi Zeulner von Reinhard G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Emmi Zeulner,
ich habe gehört, dass das Bundeskabinett das Infektionsschutzgesetz wieder ändern will (§28b). Danach sollen Corona-Maßnahmen zentral von der Bundesregierung ohne Beteiligung der Länder und Gemeinden beschlossen werden. Bei dem Überschreiten bestimmter Zahlen sollen automatisch nächtliche Ausgangssperren verhängt werden, usw.
Widerspricht so ein Vorhaben bestimmten Prinzipien des Grundgesetzes? Dort wurde ja bewusst eine Gewaltenteilung vorgeschrieben und das Recht der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern in einem in bestimmter Weise aufgeteilt. Der Föderalismus gehört ja zu den Dingen, die im Grundgesetz als unveränderlich festgeschrieben sind.
Viele Bürger sind, wegen der schon seit über einem Jahr andauernden tiefen Eingriffe in ihre Grundrechte, zu Recht besorgt. Was hätten Ihrer Meinung nach die Verfasser des Grundgesetzes gesagt, wenn sie gehört hätten, dass weitgehende Grundrechtseinschränkungen, wie es beispielsweise Ausgangsbeschränkungen sind, in Deutschland zentral beschlossen werden sollen?
Sollten wir nicht hier in der internationalen Gemeinschaft mit gutem Beispiel voran gehen und so etwas nicht beschließen? Könnten sich nicht sonst anderenorts Diktaturen darauf berufen?
Glauben Sie, dass zentralistisch getroffene Entscheidungen besser sind, als regional getroffene, die vielleicht an die Verhältnisse vor Ort besser angepasst sind? Könnten vielleicht gerade durch unterschiedliche Maßnahmen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, was wirklich wirksam ist?
Wenn aber trotzdem einheitlichere Regeln gewünscht wären – könnten dann nicht die Bundesländer solche eigenständig beschließen? Ist die Souveränität der Länder nicht ein rechtsstaatlich hohes Gut, das keinesfalls aufgeweicht werden sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Großmann,
für Ihre Anfrage bezüglich der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes danke ich Ihnen. Da ich zunächst die Anliegen aus meinem Wahlkreis beantwortet habe und dies aufgrund der Fülle an Anfragen einige Zeit in Anspruch genommen hat, komme ich leider erst jetzt zu einer Antwort. Dafür entschuldige ich mich und bitte um Verständnis. Als direkt gewählte Abgeordnete sehe ich mich vor allem als Dienstleisterin für die Menschen vor Ort in meiner Heimat und versuche deren Anliegen prioritär und zeitnah zu beantworten. Da ich aber auch Ihre Bedenken sehr ernst nehme, möchte ich es nicht versäumen, Ihnen zumindest eine kurze Antwort zukommen zu lassen.
Denn ich nehme die Bedenken, die mich von allen Seiten erreichen, sehr ernst und beziehe sie in meine Entscheidungen mit ein. Als gelernte Krankenschwester hat für mich der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Auf der einen Seite nehme ich die klaren Forderungen vonseiten der Intensivmediziner und der Pflegekräfte, die für ein Durchhalten der Gesellschaft und starke Maßnahmen in der Pandemie werben, sehr ernst. Auf der anderen Seite betone ich auch immer wieder, dass nach einer so langen Zeit auch die Lebenswirklichkeiten der Menschen in den Entscheidungen Berücksichtigung finden muss. Es ist absolut nachvollziehbar, dass viele Menschen „pandemiemüde“ sind und mich haben viele Schreiben erreicht, in denen viele Menschen ihre Existenzängste schildern. Auch das nehme ich sehr ernst und lasse es in meine Entscheidungen einfließen.
In der Abstimmung habe ich für das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Drs. 19/28444 gestimmt. Die Gründe für die Zustimmung, aber auch meine Bedenken und offenen Forderungen habe ich in einer persönlichen Erklärung zu der Abstimmung im Bundestag angegeben. Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://emmi-zeulner.de/persoenliche-erklaerung-gemaess-%c2%a7-31-go-bt-von-mdb-emmi-zeulner-zur-verabschiedung-des-vierten-gesetzes-zum-schutz-der-bevoelkerung-bei-einer-epidemischen-lage-von-nationaler-tragweite-drs-19/
Ich hoffe, die in dieser Erklärung ausgeführten Gründe helfen Ihnen weiter. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mir aufgrund der Fülle an Anfragen aus meinem Wahlkreis nicht möglich ist, auch auf alle außerhalb des Wahlkreises liegende Anfragen detailliert einzugehen. Sie können sich aber sehr gerne an die für Bielefeld zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden, die Ihnen mit Sicherheit gerne auch nochmal ausführlicher Rede und Antwort stehen werden. Diese finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete. Hier können Sie mit Ihrer Postleitzahl ganz direkt die Ansprechpartner vor Ort finden und anschreiben.
Beste Grüße
Emmi Zeulner