Frage an Emmi Zeulner von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Zeulner,
laut meiner Beobachtung lassen nicht wenige Unternehmen in ihren Ausschreibungen betreffs Jobs und Praktika eine unfaire und teils devote Praxis erkennen.
1. Problem: Tabuisierung der Lohnfindung
Während die meisten Unternehmen sachlich dienliche Beschreibungen leisten, welche Aufgaben mit der jeweils ausgeschriebenen Tätigkeit verbunden sind und welche Anforderungen diesbezüglich an etwaige Bewerber/innen gestellt werden, wird die Frage der Lohnfindung oft nichtssagend behandelt, Das sehe ich als unfair gegenüber den einen Job oder Praktikumsplatz suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und sicher so wie ich gerne schnell und unkompliziert an Hand einer Ausschreibung erfahren möchten, ob die dort angebotene Beschäftigung eine angemessene Vergütung verspricht.
Die Dienstleistungs-Gesellschaft Hochtaunus gGmb verwendet z.B. in einer aktuellen Ausschreibung für die Beschreibung von Aufgaben und Voraussetzungen 92 Wörter, für die der Lohnfindung nur 2 (zudem nichtssagende) Wörter.
https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/203940-schulbegleiterin-mwd
Screeenshot; https://www.directupload.net/file/d/6063/4bfleo9m_jpg.htm
Frage 1:
Was halten Sie von der Idee, dass der Gesetzgeber aussagefähige Informationen in Ausschreibungen betreffs der Vergütung vorschreibt?
2. unvergütete Praktika
Das Zentrum für Psychotherapie Wiesbaden bietet aktuell eine Stelle für ein 5-monatiges Pflichtpraktikum mit durchschnittlich 23 Wochenstunden an drei bis vier Tagen (insgesamt 480 Stunden) an, das nicht vergütet wird.
Screenshot: https://www.directupload.net/file/d/6063/5syi9xgk_jpg.htm
Was halten Sie von einem Mindestlohn für Praktika, damit die Arbeit der dort Beschäftigten nicht ausgenutzt werden kann?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Transparenz bei der Vergütung von Praktika. Gerne gebe ich Ihre Fragen und auch Anregungen an unsere zuständigen Fachpolitiker weiter.
Grundsätzlich sehe ich es nicht als zwingend notwendig an, Unternehmen noch mehr Vorgaben und Vorschriften zu geben.
Bezüglich des Mindestlohns war es der Union wichtig, dass hiermit gerade unsere kleineren Unternehmen nicht überfordert werden. Deswegen wurden hier auch entsprechende Regeln bei Praktika vereinbart.
Grundsätzlich gilt: ein Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis. Es gibt zum einen studienbegleitende Praktika, die während eines Studiums absolviert werden müssen, weil es die Studienordnung so vorsieht. Für diese Praktika gibt es keinen Mindestlohn. Zum anderen gibt es Orientierungspraktika, die freiwillig absolviert werden, auch nach abgeschlossenes Ausbildung. Allerdings sind diese Praktika nur maximal drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen. Das ist eine akzeptable Dauer, die auf Wunsch der Union so aufgenommen wurde. Damit soll der Missbrauch von Praktika verhindert werden. Seit der Einführung des Mindestlohns haben Praktikanten jetzt auch Anspruch auf einen schriftlich fixierten Vertrag. Auch das war der Union damals ein wichtiges Anliegen. Der Union war es auch wichtig, dass es weiterhin freiwillige Praktika geben wird. Hätte man allen einen Mindestlohn vorgeschrieben, hätten Unternehmen, die es sich nicht leisten können, gar keine Praktikumsplätze mehr angeboten und somit weniger Studenten die Möglichkeit auf freiwillige Praktika erhalten. Es ist hier einfach wichtig, diese beiden Punkte miteinander abzuwägen und ich denke, dass hier ein guter Kompromiss gefunden wurde, denn spätestens nach drei Monaten muss ein Lohn für ein Praktikum gezahlt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen etwas die Beweggründe der Unionsfraktion darlegen konnte und bitte Sie bei weiteren Nachfragen, sich gerne an die Politiker aus dem Ausschuss Arbeit und Soziales oder aber an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden.
Beste Grüße
Ihre Emmi Zeulner