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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Diana K. •

Frage an Emmi Zeulner von Diana K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Zeulner,
wir betreiben in Kulmbach in 3.er Generation das Bekleidungsgeschäft Katz & Katz und beschäftigen 4 Mitarbeiter.
Wir finden die bisher beschlossenen Normen für Coronahilfe 3 nicht gerecht. Während die Gastro bis 75 % v. Umsatzausfall bekommt ist bei uns ein Umsatzminus von 40 % ( Nov-Dez) die Messlatte um überhaupt eine Antrag stellen zu können! Das ist ganz einfach gesagt der geschäftliche Tod. ( Anstehende Mieten und Fixkosten - und ein an Wert verlierendes Winterwarenlager- ) Innerhalb von 2 Tagen wurden wir eliminiert- die Gastro konnte sich 2 Wochen darauf einstellen. Unübersehbar ist der Fachhandel generell benachteiligt wird und dessen Sortimente bei den Discountern und Onlinehändlern weiterhin verkauft werden dürfen:
Bitte machen Sie sich stark für unsere Interessen- es geht ganz einfach um Existenzen!
Wir sind in keine Corona Leugner und wollen nicht das Menschen daran sterben.
Uns geht es nur um die Gleichbehandlung bei der Verteilung der Hilfen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen aus Kulmbach
Katz & Katz GmbH
Diana Katz
Andi Schulze

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Katz, sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihren Unmut sehr gut verstehen und werde das auch weitergeben.

Grundsätzlich kann ich zu den Überbrückungshilfen III noch sagen, dass einer der folgenden Bedingungen erfüllt sein muss:

Sie müssen

im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten Umsatzrückgänge von mindestens 50 Prozent oder im gesamten Zeitraum von durchschnittlich mindestens 30 Prozent aufweisen im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019. In diesem Fall erhalten sie einen Zuschuss zu den Fixkosten in allen Monaten im Zeitraum Januar bis Juni 2021 und rückwirkend für Dezember 2020, in denen sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent haben (Fixkostenzuschuss maximal 200.000 Euro pro Monat). Diese Regelung steht Unternehmen aller Branchen offen und ist unabhängig davon, ob in diesen Monaten eine bundesweite Schließung besteht.

* oder im November und/oder Dezember 2020 Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent aufweisen, aber nicht direkt oder indirekt von den bundesweiten Schließungen seit 2. November betroffen sind. In diesem Fall erhalten sie für den jeweiligen Monat November und/oder Dezember 2020 rückwirkend einen Fixkostenzuschuss (Fixkostenzuschuss maximal 200.000 Euro pro Monat). Diese Regelung gilt für Unternehmen aller Branchen, die nicht direkt oder indirekt von bundesweiten Schließungen betroffen sind.
* oder im Dezember 2020 gemäß MPK-Beschluss vom 13. Dezember direkt oder indirekt von bundesweiten Schließungen betroffen sind und Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent aufweisen. Dies sind vor allem Unternehmen des Einzelhandels sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege, zum Beispiel Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. In diesem Fall erhalten sie für den Monat Dezember 2020 rückwirkend einen Fixkostenzuschuss (maximal 500.000 Euro, davon Abschlagszahlungen maximal 50.000 Euro). Diese Regelung steht Unternehmen aller Branchen offen, die von bundesweiten Schließungen direkt oder indirekt betroffenen sind.
Sie würden meiner Einschätzung nach unter die dritte Bedingung fallen und es würde daher ein Umsatzrückgang von 30% ausreichen.

Wenden Sie sich doch sehr gerne nochmal an mich oder mein Büro unter emmi.zeulner@bundestag.de, wenn es noch weitere Probleme oder Fragen gibt. Ich unterstütze sehr gerne, denn ich weiß, dass es gerade wirklich eine sehr herausfordernde Zeit für Sie alle ist.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Emmi Zeulner

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