Frage an Emmi Zeulner von Helmut W. bezüglich Bundestag
Sehr verehrte Frau Zeulner,
die Pandemie hat nicht nur Deutschland im Griff und wird noch lange Zeit unser Handeln begleiten und bestimmen. Volkswirtschaftlich wird uns die Pandemie noch viel Geld kosten. Im nächsten Jahr ist Bundestagswahl. Was tun Sie, damit dieser Bundestag nicht weiter erweitert wird und die Anzahl der Abgeordneten wieder auf ein verträglichen Maß verkleinert wird. So werden nicht nur deutlich Kosten eingespart, die alternativ sinnvoll eingesetzt werden können, sondern wird ein effektives Handeln und Entscheiden ermöglicht. Danke für Ihr Antwort
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank Ihnen für Ihre Anfrage zum Wahlrecht.
Für mich ist ganz klar, dass eins unserer wichtigsten Ziele aktuell ist, eine Reduzierung der Abgeordnetenzahl im Bundestag herbeizuführen. Deswegen habe ich schon länger auch intern dafür geworben, im Notfall auch die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren.
Grundsätzlich ist für mich aber wichtig, dass wir einen ausgewogenen Kompromiss schaffen, der wirksam dazu führt, dass nach der nächsten Bundestagswahl weniger Abgeordnete im Bundestag sitzen. Den Vorschlag der Opposition z.B. nur einseitig die Wahlkreise zu reduzieren halte ich für nicht ausgewogen, denn für mich persönlich hat das Direktmandat einen hohen Wert, da hier auf ganz direkte Art und Weise ein Abgeordneter zur Vertretung der Bürger im Parlament gewählt wird. Ich selber sehe mich als direkt gewählte Abgeordnete als unmittelbare Vertreterin der Bürger aus meinem Wahlkreis und setze mich in Berlin auf der politischen Ebene für ihre Anliegen ein. Dies ist ein entscheidender Baustein unserer repräsentativen Demokratie. Wenn wir nun die Wahlkreise zu stark reduzieren würden, würde es vor allem im dünner besiedelten ländlichen Raum zu sehr großen Wahlkreisen kommen, die für einen einzelnen Abgeordneten kaum noch zu händeln sind.
Deswegen haben wir uns innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anfang Juli auf einen Reformvorschlag geeinigt, bei dem zum einen die Wahlkreise angemessen reduziert werden (von 299 auf 280), zum anderen aber auch der Ausgleich der Überhangmandate, die dann entstehen, wenn eine Partei durch die Erststimme mehr Direktmandate erhält, als ihr aus der Zweitstimme proportional zustehen würden, angepasst wird. So müssten in Zukunft bis zu sieben Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden. Von den Ausgleichsmandaten profitieren aktuell vor allem die Opposition, das Bundesverfassungsgericht hat aber grundsätzlich sogar zugestanden, dass bis zu 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen werden müssten.
Es freut mich, dass dieser Vorschlag nun auch im gestrigen Koalitionsausschuss so aufgenommen wurde und nun schrittweise in den nächsten beiden Bundestagswahlen umgesetzt wird. So werden bei der nächsten Wahl 2021 bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen bleiben und zusammen mit der Modifikation des ersten Zuteilungsschritts werden wir einen effektiven Mechanismus gegen ein weiteres Anwachsen des Bundestags haben. Bei der Bundestagswahl 2025 werden dann noch zusätzlich die Wahlkreise moderat auf 280 reduziert werden. Für dieses Konzept brauchen wir nun die Zustimmung der Opposition, um eine entsprechende Wahlrechtsreform zeitnah im Herbst verabschieden zu können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Ihre Emmi Zeulner