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Emmi Zeulner
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Frage von Richard H. •

Frage an Emmi Zeulner von Richard H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Zeulner,

bei der Einigung zur Grundrente wird in einigen Pressemitteilungen so nebenbei erwähnt, daß es auch eine neue Regelung zu der ungerechtfertigten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten gibt. Freigrenze/Freibetrag ?? Der ursprüngliche Gesetzesentwurf , von allen Fraktionen gewollt, wurde ja von der Dame im Kanzleramt kassiert. Wie sieht die Neuregelung denn aus ? etwas Kosmetik oder eine vernünftige,nachhaltige Regelung.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen, die sich ja immer vehement dafür eingesetzt hat, sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
R. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

die Regelung zu den Betriebsrenten sieht vor, dass es in Zukunft statt einer Freigrenze einen Freibetrag bei der Betriebsrente geben soll.

Was bedeutet das konkret? Bisher war es so, dass Betriebsrenten, die unterhalb eines bestimmten Betrags, der so genannten Freigrenze, lagen, keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen mussten. Sobald aber die Grenze überschritten wurde, musste auf die gesamte Betriebsrente Versicherungsbeiträge abgeführt werden. Nun ist es so, dass die Freigrenze zum Freibetrag wird und somit alle Betriebsrentner auf den Freibetrag (aktuell liegt dieser bei 159,25 Euro) keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen. Dies bedeutet im Jahr eine Entlastung von knapp 300 Euro.

Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Januar 2020, aktuell wird aber vonseiten der Krankenkassen noch an der Umsetzung gearbeitet. Bis das System umgestellt ist, werden also noch die normalen Beiträge fällig, diese werden dann aber erstattet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Beste Grüße

Emmi Zeulner

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