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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Bernd D. •

Frage an Emmi Zeulner von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
B. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meyer,

Vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die uns über Abgeordneten Watch erreicht hat.

Da es sich bei der Organspende-Debatte und der rechtlichen Regelung dieser um eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung handelt, würden wir Sie bitten sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wohnort zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Da dieser es auch ist, der bei einer Wahl von Ihnen gewählt werden kann. Die Abgeordneten untereinander haben den kollegialen Konsens, sich bei einer fehlenden Zuständigkeit zu informieren und das Anliegen weiterzuleiten. Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen, möchten aber gerade bei dieser sensiblen Debatte, nicht dem zuständigen Kollegen vorgreifen.

Sehr gerne werden wir aber dennoch Frau Zeulner Ihr Anliegen hinsichtlich der Registrierung weitergeben, so dass auch Ihre Bedenken mit in die weitere Debatte einfließen können. Ob eine Behandlung des Themas noch vor einer Entscheidung über die Ausgestaltung der Organspende stattfinden wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Frau Zeulner schließt sich grundsätzlich jedoch nicht der Widerspruchslösung an. Sondern möchte bei der Ausgestaltung vor allem darauf achten, dass eine selbstbestimmte und direkte Entscheidung zur möglichen Organspende erfolgt. Inwiefern hier die Registrierung einen zentralen Punkt darstellen wird, wird die weitere Debatte ergeben.

Danke sehr für Ihre Anfrage. Wir hoffen Ihnen mit unserer Antwort geholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Team Emmi Zeulner

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