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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Markus S. •

Frage an Emmi Zeulner von Markus S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied für die CSU im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Weshalb ist die Petition 90088 bzgl. Homöopathie u.a. Heilmethoden noch nicht veröffentlicht?

Wie stehen Sie selbst und Ihre Fraktion zur Abschaffung der Kostenübernahme für Homöopathie u. ä.?

Ich bin sehr besorgt, weil ich als Patient auf meine Selbstheilungskräfte setze und mich deshalb gern kostengünstig homöopathisch behandeln lasse, mit sehr guten Erfahrungen!

(Ohne homöopathische Mittel wären mir mehrere Zähne gezogen worden, die ich jetzt glücklicherweise noch besitze).

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

M. S.
Lehrer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Zeulner, die uns - neben weiterer Anfragen zu diesem Thema - über Abgeordneten Watch erreicht hat.

Wie auch den anderen Petenten geschrieben, läuft die Petition 90088 laut unserem Kenntnisstand noch bis zum 22.04.2019. Es besteht also für alle Interessenten noch bis dahin die Möglichkeit zu unterschreiben und vor allem weiter für die Petition Werbung zu machen. Sie ist auf der Website https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_11/Petition_90088.nc.html öffentlich zugänglich.
Leider sieht es aber so aus, als würde sie das Quorum von 50.000 Unterschriften nicht erreichen. Leider ist es uns als Abgeordneten nicht möglich diesen Prozess zu umgehen oder zu überstimmen.

Dennoch wirkt sich grundsätzlich die Anzahl der Unterschriften nicht auf die parlamentarische Prüfung einer Petition aus, für den Umfang der Prüfung ist allein das Anliegen entscheidend. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 jedermann das Petitionsrecht und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestage bearbeitet jede eingegangene Petition gleich – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition mit tausenden von Unterstützern handelt. Die Zahl der Unterstützer und das Erreichen des Quorums erleichtert jedoch den Zugang zu einer öffentlichen Beratung.

Speziell für den Wahltarif hat sich Frau Zeulner auch bereits im Rahmen des Terminservice- Versorgungsgesetz (TSVG) von Anfang an eingesetzt und versucht diesen zu erhalten. Auch bei der Anhörung zum TSVG hat sie genau hierzu eine Frage platziert, um doch noch eine Änderung zu erwirken. Leider konnte sie sich hier nicht durchsetzen. Wir bedauern das sehr.
Unabhängig von der Petition werden die aufgebrachten Themen auch im Gesundheitsausschuss besprochen und Frau Zeulner möchte hier weiterhin jeden ermöglichen, den Therapieweg zu wählen, der für ihn der richtige ist. Selbstverständlich immer vor dem Hintergrund der größtmöglichen Sicherheit für die Patienten.
Für die Union sind die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass viele Patienten der Naturheilmedizin und Naturheilmitteln große Bedeutung beimessen. Deshalb sollen Krankenkassen auch künftig die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen beispielweise über Satzungsleistungen anzubieten. Hierdurch wird es Versicherten ermöglicht, über den regulären Versorgungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, in Anspruch zu nehmen. Daran wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion festhalten! Jedem Bürger soll es unbenommen bleiben, homöopathische Arzneimittel anzuwenden. Es muss nur sichergestellt sein, dass sie nicht schaden. Deswegen begrüßen wir Forschungen zur Komplementärmedizin ausdrücklich.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Team Emmi Zeulner

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