Frage an Emmi Zeulner von Andreas G. bezüglich Finanzen
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 10. April die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung für Verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde danach aufgeben, bis zum 31. Dezember 2019 neue Regelungen zur Bewertung der über 35 Millionen Grundstücke als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer zu schaffen. Ab dem 1. Januar 2025 wären diese neuen Werte dann zur Ermittlung der Grundsteuer anzuwenden. Bisher besteht hierzu nur ein Gesetzentwurf des Bundesrats vom 04.11.2016 (Bundesratsdrucksache 515/16 B = Kostenwertmodell). Nach allen bisherigen Verlautbarungen wird sich der neue Wert für die Ermittlung der Grundsteuer aus einen Wert für den Grund und Boden (Fläche x Bodenrichtwert) und einen Wert für das Gebäude zusammensetzen. Hierfür müssen wahrscheinlich Erklärungen durch den Bürger erstellt werden (siehe auch Antwort der Bundesregierung Drucksache 19/2640). Politisches Ziel ist es, diese Erklärungen möglichst einfach zu gestalten. Hierzu sollte möglichst (ähnlich wie bei der vor ausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuererklärung) auf Daten zurück gegriffen werden können, die bereits der Finanzverwaltung vorliegen bzw. in anderen Datenbanken vorhanden sind. Hierzu zählt zumindest die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert (hierzu auch Drucksache 19/2640).
Werden Sie sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, das der Bürger diese Daten durch Eingabe einer möglichst einfachen Registrierung abrufen kann? Die Registrierung könnte z.B. aus dem Bewertungsaktenzeichen und einer durch die Finanzverwaltung zugesandten PIN bestehen. Dadurch hätte der Bürger die Möglichkeit schon einen Teil der Steuererklärung mit bereits bekannten Daten füllen zu lassen ohne diese erst über Katasterämter und Gutachterausschüsse zu ermitteln. Dies würde sicherlich auch für einen einfacheren Ablauf des Erklärungsverfahrens führen und die Akzeptanz der Grundsteuerreform beim Bürger erhöhen.
Sehr geehrter Herr Giebel,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Zeulner. Wahrscheinlich verfolgen Sie auch die aktuelle Diskussion darüber, welches Grundsteuermodell nun in Zukunft angewendet werden soll. Frau Zeulner steht hier ganz klar hinter dem Staatsminister Füracker, der für ein Flächenmodell plädiert. Dieses würde eben genau den von Ihnen auch beschriebenen bürokratischen Aufwand möglichst gering halten und somit auch nicht zu steigenden Verwaltungsausgaben führen. Denn hier würde die Quadratmeterzahl (des Grundstücks und des Gebäudes) mit einer Äquivalenzzahl, die je nach Nutzung des Grundstücks variiert, multipliziert werden um daraufhin mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz den tatsächlichen Grundsteuerbetrag zu ermitteln.
Es bräuchte also im Gegensatz zum aktuellen Entwurf vom Bundesfinanzminister Scholz keine zusätzlichen Werte, wie z.B. die Nettokaltmiete, den Bodenrichtwert oder das Baujahr des Gebäudes. Zur tatsächlichen Ermittlung dieser Werte und dann auch Umsetzung der Grundsteuer liegen uns bisher nur ein paar Anhaltspunkte vor, denn der Gesetzesentwurf wurde bisher noch nicht vom Kabinett verabschiedet und liegt deswegen dem Bundestag auch noch nicht vor. Sobald hier jedoch ein Gesetzesentwurf vorliegt, über den dann auch die Abgeordneten im Parlament mitberaten werden, wird sich Frau Zeulner auf jeden Fall für eine für die Bürger möglichst schonende Umsetzung einsetzen. Sie dankt Ihnen daher auch für Ihre Anregungen und nimmt diese dann gerne in die anstehenden Diskussionen mit.
Mit besten Grüßen
i.A. Team Emmi Zeulner