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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Silke J. •

Frage an Emmi Zeulner von Silke J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

mich interessiert, wie Sie vor dem Hintergrund der nach wie vor zu geringen Anzahl zur Verfügung stehender möglicher Organspenden zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Form einer Einführung der Widerspruchslösung stehen.
Und - wie schätzen Sie die Wirksamkeit des Gesetzesentwurf zur Organspende, der im September vorgestellt und im April 2019 in Kraft treten soll, ein?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Beste Grüße
S. J.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau J.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne beantworte. Mir ist es vor allem wichtig, dass sich jeder bewusst für eine "ja" oder "nein" entscheiden muss. Das bedeutet - im Gegensatz zur Widerspruchslösung - dass man nicht automatisch Organspender wird, sondern man einmal im Leben ganz bewusst die Entscheidung trifft, ob man als Organspender in ein Spenderregister eingetragen wird oder nicht. Es geht darum die Patientenrechte zu wahren und die Entscheidungsfreiheit zu respektieren.

Eine gute Lösung kann hierbei die sogenannte „verbindliche Entscheidungslösung“ sein. Nach diesem System soll jeder bei einer einheitlichen Gelegenheit, z. B. bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, des Führerscheins oder einer neuen Gesundheitskarte befragt werden, ob er/sie Organspender sein möchte. Dies wird dann entsprechend in einem Spenderregister eingetragen – natürlich änderbar zu jedem späteren Zeitpunkt. So wird es z. B. schon erfolgreich im US-Bundestaat Maryland praktiziert, wo die Entscheidung pro Spende mit einem „Herzchen“-Symbol im Führerschein vermerkt wird. Bei einem "Ja" kann natürlich flankierend angegeben werden, welche Organe und welches Gewebe man spenden bzw. nicht spenden möchte. Um auch das „Recht auf Nichtentscheidung“ zu wahren, muss es zudem die Antwortmöglichkeit geben „Ich möchte mich nicht entscheiden“.
Hierbei bleibt es mir wichtig, dass die Entscheidung jederzeit ohne große Hürden widerrufen und geändert werden kann (sei es durch ein eigenständiges Entfernen z.B. des Herzchen-Symbols oder einen einfach Anruf/Nachricht etc. beim Spenderregister).

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit besten Grüßen
Emmi Zeulner

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