Frage an Emmi Zeulner von Fabian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten sie von dem sogenannten Artikel 13 der das Internet verändern wird?
Sehr geehrter Herr Stark,
im Grundsatz stimmen Sie sicher zu, dass Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf haben, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Auf der anderen Seite soll eine Absicherung von Urheberrechten nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten blockiert und damit in das hohe Gut der Meinungsfreiheit eingegriffen wird. Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion nehmen die Sorgen und die Kritik an dem EU-Richtlinienentwurf sehr ernst und haben deshalb folgenden Lösungsvorschlag:
Die CDU/CSU-Fraktion sieht bei der nationalen Umsetzung keinen Anlass für die Plattformen, Upload-Filter einzusetzen – so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Sie wollen vielmehr, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden. Das bedeutet, dass unterhalb einer (noch zu definierenden) Bagatellgrenze Uploads von Lizenzgebühren frei sein sollen. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben. Um diese Werke erkennbar zu machen, müsste der Urheber diese Werke mit einem sogenannten digitalen Fingerprint kennzeichnen. Wäre ein Inhalt durch den Urheber gekennzeichnet, aber (noch) nicht lizensiert, soll der Rechteinhaber mehrere Optionen haben: Er könnte eine Lizenz mit der Plattform abschließen, auf eine Lizenzierung verzichten oder – wenn er seinen Inhalt nicht verbreitet wissen will – die Löschung verlangen. Für Fälle ohne digitalen Fingerprint, etwa bestimmte Remixes, sollte eine Pauschallizenz gelten. Durch die pauschale Vergütung der Nutzung seiner Werke würde der Urheber/ die Urheberin somit an der entsprechenden Wertschöpfung beteiligt werden.
Der Upload von Parodien, Persiflagen oder Kritik, aber auch Gifs oder Memes, ist nach der Richtlinie ausdrücklich lizenzfrei gestattet. Wichtig ist: Die Gefahr des Overblockings, also Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten ist ausgeschlossen. Alles in allem führt dieser Lösungsansatz zu einem fairen Ausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.
Frau Zeulner kann Ihnen somit versichern, dass die Zensierung des Internets definitiv nicht im Interesse der CDU/CSU-Fraktion liegt, sondern eine gerechte Bezahlung der Urheberinnen und Urheber und dem Schutz des geistigen Eigentums.
Mit besten Grüßen
i.A. Team Emmi Zeulner