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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Lothar K. •

Frage an Emmi Zeulner von Lothar K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie sich für die Aufweichung des NC beim Medizinstudium eingesetzt haben wenn sich die Leute verpflichten acht Jahre eine Landarztpraxis zu übernehmen und hier einen ersten Erfolg erzielt haben. Sie wollen diesen Leuten fünf Prozent der Studienplätze Medizin zur Verfügung stellen. Ich finde dies gut halte es aber nicht für ausreichend. Nach meiner Kenntnis haben insbesondere kleinere Krankenhäuser große Probleme Arztstellen zu besetzen; in der Stadt in Thüringen in der ich zehn Jahre gewohnt habe gab es im Jahr 2000 noch fünf Augenärzte; jetzt gibt es noch einen.
Ich halte es also für notwendig sowohl die Anzahl der Studienplätze als auch die Fachbereiche auszudehnen wenn sich Medizinstudenten verpflichten dort zu praktizieren oder dort eine Stelle anzutreten wo Stellen seit Jahren vakant sind oder wo es einen Mangel an Ärzten bestimmter Fachrichtungen gibt. Auch wenn Kinder die Landarztpraxen ihrer Eltern übernehmen wollen/sollen sollte man keinen Notenschnitt von 1,0 fordern und hier großzügiger verfahren. Werden Sie sich weiter dafür einsetzen, dass gegen entsprechende Verpflichtungserklärung die Voraussetzungen für ein Medizinstudium herabgesetzt werden? Wie wollen Sie Leute sanktionieren, die zwar zunächst eine Verpflichtungserklärung abgeben, sich aber nach abgeschlossenem Studium nicht daran halten?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kindermann,

schön, dass wir beide Fürsprecher für die sogenannte "Landarztquote" sind. Um Ihre erste Frage gleich vorweg zu beantworten: Selbstverständlich werde ich mich weiter dafür einsetzen! Die Stärkung des ländlichen Raums, gerade im Hinblick auf die ärztliche Versorgung, ist eines meiner Herzensanliegen seit und eigentlich auch schon vor meiner Zeit als Abgeordnete. Denn eine gute ärztliche Versorgung sollte nicht am Rand von Ballungsgebieten aufhören. Gerade in den von der Demographie geschwächten Regionen müssen wir es schaffen, dass die Leute dennoch darauf vertrauen können, dass ein Hausarzt gut und nah erreichbar ist. Letztlich ist dies auch ein wichtiger Standortfaktor, den es zu festigen und auszubauen gilt. Bundesweit sind aktuell insgesamt 1.000 bis 2.600 Hausarztstellen unbesetzt. In einer Befragung gaben 58 Prozent der derzeit noch praktizierenden Hausärzte an, noch keinen Nachfolger gefunden zu haben. Ich bin der Ansicht, dass wir jetzt handeln und die Grundsteine legen müssen. Gerade deswegen halte ich die Etablierung der Landarztquote für unerlässlich. Die Menschen müssen die Sicherheit haben, dass ihre Versorgung gewährleistet wird. Das ist mir besonders wichtig und dafür kämpfe ich weiter auf allen Ebenen. Als Gesundheitspolitikerin sehe ich die Landarztquote als eine Säule, um dieser drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken.

Ich freue mich daher sehr, dass Bayern hier wieder eine Vorreiterstellung einnimmt und diese Quote einführen wird. Die Landarztquote bedeutet, dass Studienplatzbewerber, die sich freiwillig verpflichten, nach dem Abschluss ihrer medizinischen Ausbildung für einen gewissen Zeitraum in einem unterversorgten Gebiet zu praktizieren, in der Vorabquote bei der Zuteilung der Studienplätze vorrangig berücksichtigt werden. Durch das neue System soll für engagierte junge Leute ein weiteres Kontingent für Studienplätze geschaffen werden, um somit zeitnah die drohende Lücke in der hausärztlichen Versorgung zu schließen. Dabei soll nicht der NC im eigentlich Sinne "aufgeweicht" werden, sondern es sollen für die Quotenstudienplätze einfach anderer Faktoren mehr gewichtet werden. So wollen wir hier zum Beispiel ehrenamtlichen Tätigkeiten mehr Gewicht geben und in die Auswahlentscheidung miteinfließen lassen. Die Abiturnote wird dann unter Umständen nur zu 25% berücksichtigt. So haben wir immer noch einen objektiven und überprüfbaren Faktor, können aber über die weiteren Wertungspunkte individueller und vor allem bedarfsorientierter auswählen.
Neben den zustimmenden Worten danke ich Ihnen aber auch für die kritischeren Worte hinsichtlich der noch nicht integrierten Fachärzte. Gerne nehme ich Ihren Vorschlag mit auf. Dieser wurde auch immer wieder im Rahmen der Diskussionen genannt und wird in der genaueren Ausgestaltung des Systems noch näher zu beleuchten sein. Selbstverständlich muss dieser Punkt genauso in die Überlegungen miteingehen, denn eine ärztliche Unterversorgung darf in keinem der Bereiche einreißen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Dieser Punkt wurde in mehreren wissenschaftlichen Gutachten beleuchtet. Grundlage ist immer, dass ein privatrechtlicher Vertrag mit dem ausgewählten Studienplatzbewerber geschlossen wird, in dem er sich verpflichtet nach seinem Abschluss für mehrere Jahre (ca. 8-10 Jahre wären rechtlich unbedenklich) den unterversorgten Raum mit seiner ärztlichen Tätigkeit zu stärken. Im Gegenzug erhält er eine Studienplatz. Um diese Verpflichtung abzusichern, wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die derjenige zu zahlen hat, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Hier hat das Gutachten eine Vertragsstrafe in Höhe von 150.000€ als völlig zulässig erachtet. Näheres zu diesem und allen anderen Punkten können Sie auch gerne in dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Mario Martini und Prof. Dr. Jan Ziekow nachlesen. Diese beleuchtet alle Aspekte der Landarztquote und stellen fest: eine solche Quote wäre der effektivste Weg, um einer Unterversorgung entgegenzuwirken. Das bestärkt mich, gegen alle Widerstände, mich hierfür weiter einzusetzen.

Lieber Herr Kindermann,

ich hoffe die Antwort hat Ihnen geholfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch direkt unter emmi.zeulner@bundestag.de zur Verfügung.

Beste Grüße in das schöne Bischberg
Emmi Zeulner

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