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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Claudia A. •

Frage an Emmi Zeulner von Claudia A. bezüglich Umwelt

Bundesweites Wildtierverbot im Zirkus

Sehr geeehrte Frau Zeulner,

das Ergebnis der parlamentarischen Befragung durch abgeordnetenwatch liegt vor. Von 630 Abgeordneten, die zur Stellungnahme gebeten wurden, haben sich gerade einmal 171 Abgeordnete dazu geäußert, also nur 27%. Leider hatten Sie sich nicht an der Befragung beteiligt.

Was mich beim Gesamtergebnis erschüttert ist die Tatsache, dass von der CDU/CSU mit insgesamt 310 Abgeordneten sich 266 NICHT beteiligt haben, 4 stimmten einem Wildtierverbot zu, jedoch 27 haben sich gegen ein Verbot ausgesprochen, 13 enthielten sich. Demnach haben es gerade einmal 10% der Abgeordneten der CDU/CSU es für notwendig erachtet, auf die Befragung zu antworten. Die meisten Abgeordneten, die sich gegen ein Verbot der Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen ausgesprochen haben, brachten dies zudem mit einer vorgefertigten, fast identischen Begründung zu Papier.

Warum müssen Löwen, Tiger, Elefanten, Zebras - also Wildtiere, Kunststücke für uns Menschen lernen, etwas, was wider die Natur dieser Lebewesen ist? Sie werden in Waggons bzw. Käfigen von Stadt zu Stadt gefahren, haben nicht den Auslauf und die Bewegung, die für sie adäquat wären. Darf der reine "Unterhaltungswert" dieser Geschöpfe bzw. die "Sensationslust"der Zirkusbesucher über das Wohl der Tiere gestellt werden?

Der Aspekt von Wildtieren in Zirkussen stellt, objektiv betrachtet, auch leider nur eine Facette dessen dar, was im Tierschutz in Deutschland im Allgemeinen im Argen liegt.

Ich möchte Sie bitten, verstärkt im Namen des Tierschutzes und Tierwohles in Ihrer Position als Abgeordnete zu wirken.

Vielen Danke
Claudia Adolph

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Adolph,

erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass Sie so lange auf eine Antwort auf Ihre Anfrage zu einem Wildtierverbot in Zirkussen warten mussten. Mir war es jedoch wichtig, mich ausführlich zu diesem Thema zu informieren, um mir somit eine fundierte Meinung bilden zu können.
Nachdem ich mir verschiedenste Meinungen angehört habe, stimme ich Ihnen zu, dass das Halten von Wildtieren im Zirkus sich nur schwer mit dem Tierschutz vereinbaren lässt und hier nachgebessert werden sollte.

Ich möchte hierbei jedoch nicht für ein pauschales Wildtierverbot im Zirkus eintreten, sondern stimme mit dem Entschließungsantrag des Landes Hessen überein. Dieser Antrag wurde am 18. März 2016 im Bundesrat verabschiedet, dann jedoch von der Bundesregierung abgelehnt. Inhalt des Antrags war, dass das Halten von bestimmten Wildtieren verboten werden soll: Umfasst sein sollen Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde. Diese Arten weisen in Gefangenschaft oft Verhaltensauffälligkeiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Artgemäße Tierhaltung ist für die genannten Wildtiere bei einem wandernden Zirkus häufig einfach nicht möglich. Dies wird besonders deutlich, wenn man zum Beispiel bedenkt, dass eine Giraffe nicht im aufrechten Stand transportiert werden kann, da der Wagen dann unter keine Autobahnbrücke passt.

Tatsächlich hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2012, damals noch unter der Leitung von der jetzigen Bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner, in der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“, eingeräumt, dass ein Verbot für bestimmte Tierarten erforderlich sein könnte. Leider konnten weitere Schritte hier nicht mehr umgesetzt werden.

Aktuell prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erneut, inwiefern die Zurschaustellung im Zirkus und der damit verbundene Transport von Wildtieren gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen. Durch diese Überprüfung soll festgestellt werden, ob bei jeder einzelnen der genannten Tierarten, die Bedingungen erfüllt sind, um ein Verbot zu erlassen. Ein solches Verbot würde nämlich das Grundrecht von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufswahlfreiheit einschränken. Daher bedarf es einer ausführlichen und begründeten Einschätzung, um einen solchen Eingriff in die Grundrechte zu rechtfertigen. Die Bedingungen für ein solches Verbot sind im § 11 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes festgehalten. Dieser besagt, dass ein Verbot nur dann gerechtfertigt ist, wenn den Tieren durch die Haltung und den Transport zu wechselnden Orten erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden und es zugleich keine anderen Maßnahmen, wie z.B. weitere gesetzliche Verordnungen, gibt, die hier zur Verbesserung beitragen könnten. Sobald diese Überprüfung abgeschlossen ist, wird die Bundesregierung hierzu Stellung nehmen und über eventuelle weitere Schritte entscheiden. Es gilt also nun, diese Ergebnisse abzuwarten.
Grundsätzlich hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hingewiesen, dass, solange das Haltungsverbot nur für bestimmte Wildtiere gilt und nicht pauschal für alle, in der Regel kein Eingriff in die Berufswahlfreiheit vorliegt, da ein Tierlehrer die Möglichkeit hat, sich auf andere Tiere zu spezialisieren. All diese Informationen und Stellungnahmen sind Zeichen dafür, dass ein Verbot für die Haltung bestimmter Wildtiere im Zirkus möglich und auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ich würde mich aber für eine Besitzstandswahrung einsetzen. Dies bedeutet, dass die Zirkusse, die aktuell Wildtiere besitzen, diese auch behalten dürfen, der Erwerb neuer Wildtiere aber nicht mehr erlaubt ist. Hiermit würde man auch den Tierlehrern und Zirkusunternehmen entgegenkommen und somit stellt die Besitzstandswahrung auch einen Kompromiss dar, durch den man schneller zum Ziel, einem Wildtierverbot, gelangt.

Liebe Frau Adolph,

ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort einen Überblick über den aktuellen Stand geben und zugleich auch gleich zu Beginn meine Position darlegen. Ein pauschales Wildtierverbot im Zirkus halte ich nicht für sinnvoll, da es durchaus Wildtiere gibt, wie z.B. Kamele oder auch Wildgänse, denen das Trainieren von Kunststücken keinen Schaden zufügt und die auch artgerecht transportiert und gehalten werden können. Doch stimme ich mit Ihnen überein, dass es nicht sein kann, dass Tiere leiden müssen, nur um zur Unterhaltung der Zirkusbesucher beizutragen. Dennoch möchte ich auch betonen, dass ich grundsätzlich Zirkusse toll finde. Oft sind es kleine Familienunternehmen, die man auch unterstützen sollte, und sie bieten oft ein sehr beeindruckendes und schönes Programm, das vor allem auch Kinder erfreut.

Ich möchte zusätzlich noch kurz auf den anderen Punkt Ihrer Anfrage eingehen, die mangelnde Rückmeldung auf die parlamentarische Befragung durch abgeordnetenwatch. Für mich persönlich kann ich nur sagen, dass ich ungern auf solch allgemeine Befragungen antworte, da ich den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis bevorzuge. Diese Anfrage kam aber durch das Petitionsportal abgeordnetenwatch und konnte somit auch nicht direkt einer Bürgerin/einem Bürger meines Wahlkreises zugeordnet werden. Bei der Fülle an Themen und Anliegen, die täglich im politischen Alltag aufkommen, ist es schlicht unmöglich jeder Online-Petition nachzukommen. Für die konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis bin ich jederzeit offen und gerne direkt ansprechbar. Denn im persönlichen und direkten Austausch kann ich mir am besten ein genaues Bild machen und somit auch am besten auf die bestehen Probleme eingehen.

Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis und hoffe, dass ich, wenn auch etwas verzögert, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Emmi Zeulner

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