Frage an Emmi Zeulner von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zeulner,
In Deutschland werden Arbeitseinkommen zwischen 49 % und 34 % belastet. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nach Einführung der Abgeltungssteuer lediglich einer Belastung von maximal 28,63 %. Damit liegt die Belastung von Arbeitseinkommen um bis zu 20 % höher als die Belastung von Kapitaleinkommen. Es ist offensichtlich das hier unproduktive Einkommen steuerlich gefördert, produktives Einkommen steuerlich belastet wird. Nun wird diskutiert die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen. Dabei ist die Besteuerung von Kapitaleinkünften an der Quelle ein gut funktionierendes System. Zu dem sichert es dem Fiskus stetig fließende Steuereinnahmen. Die beabsichtige Vereinfachung im Steuerrecht ist tatsächlich eingetreten. An dem bestehenden System sollte daher keine Änderungen erfolgen. Eine Lösung für das Problem, an dem System der Besteuerung von Kapitaleinkünften an der Quelle mit gesondertem Steuersatz festzuhalten, aber die Begünstigung von Kapitaleinkünften gegenüber Arbeitseinkommen abzuschaffen, ist meiner Ansicht nach, die Erhöhung des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte auf 40 %. Mit Soli.Zuschlag und Kirchensteuer ergäbe sich eine Belastung von ca. 46 %. Gleichzeitig sollte die Prüfung nach § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung) abgeschafft werden. Damit wären dann Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag immer mit einem Steuersatz versteuert die der durchschnittlichen Belastung von Arbeitseinkommen entspricht. Flankierend hierzu sollte der Sparerfreibetrag vervierfacht werden. Kleine Sparvermögen wären dann auch bei steigenden Zinsen von der Erhöhung der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Nur Besitzer von großen Vermögen wäre von der Erhöhung betroffen. Darüber hinaus könnten die steigenden Einnahmen aus der Abgeltungssteuer verwendet werde, um z.B. den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 2.000 EUR zu verdoppeln. Dies würde zu einer Entlastung der Arbeitnehmer führen. Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren.
Andreas Giebel
Sehr geehrter Herr Giebel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage der Abschaffung der Abgeltungssteuer bei den Kapitaleinkünften. Zu Beginn der Wahlperiode hat die CDU/CSU-Fraktion versprochen keine Steuererhöhungen vorzunehmen. Dazu stehen wir nach wie vor.
Anlass der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge war es, dass Steuer-sünder keine Chance mehr haben sollten sich der Besteuerung zu entziehen. Durch den Abzug der Steuer direkt durch die Banken ist der gewünschte Effekt, nämlich die Vermeidung der Verheimlichung von Kapitalerträgen gegenüber dem Fiskus, eingetreten. Nicht nur, dass die Verstecke für Steuersünder damit weniger wurden, nein es konnte darüber hinaus auch mehr Steuergerechtigkeit und Verfahrenserleichterung erreicht werden.
Die nunmehr offenbar werdenden Forderungen nach einer Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, sind nicht zuletzt die Folge der Einführung des „Gesetzes zum automatischen Informationsaustausch“, welches im November 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz verpflichtet Finanzinstitute, In-formationen über Finanzkonten in Steuersachen auszutauschen. Damit wird ab 2017 der Datenaustausch zwischen mehr als 60 Staaten, darunter „Steueroasen“ wie die Schweiz und Luxemburg, möglich und ein Vorbeikommen am Fiskus schwierig. Dies darf uns aber nicht dazu verleiten übereilt zu handeln. Denn die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge hat zu einem gut funktionierenden Steuereinnahmeverfahren geführt, das nicht unüberlegt wieder abgeschafft werden darf. Zwangsläufig müssten die Kapitalerträge wieder in der Steuererklärung angegeben werden und die Verfahrenserleichterung durch die Abgeltung an der Quelle wäre passe.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Einkommensteuer angeglichen werden muss. Nicht zuletzt der bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder fordert eine neue Balance zwischen Aktien und Arbeit. Das bedeutet, dass die Höhe der Besteuerung von Kapitaleinkünften, der Besteuerung von Arbeitseinkommen angenähert werden muss. Die bisherige pauschale Abgeltung von ca. 25 Prozent auf Einkünfte aus Kapitalerträgen einerseits und die mitunter deutlich höhere Besteuerung von Einkünften andererseits wird zurecht zunehmend als ungerecht empfunden. Die Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen abhängig vom Gesamteinkommen mit bis zu 45 Prozent zu versteuern kann eine Möglichkeit sein, diese Ungerechtigkeit auszugleichen. Im Rahmen einer möglichen Reform wäre es aber der Auftrag, genau auszuloten, ob hier tatsächlich die Ungleichbehandlung beseitigt würde oder man damit wiederum Klein-Sparer über Gebühr belastet. Das darf nicht das Ergebnis der Bemühungen sein. Deshalb gilt es abzuwarten bis der internationale Datenaustausch zwischen den Ländern verbindlich geregelt ist. Schnellschüsse die zu Lasten der Steuerzahler gehen müssen unbedingt vermieden werden.
Sehr geehrter Herr Giebel,
wir müssen anerkennen, dass das Steuerrecht kein statisches Recht ist. Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele, wie die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit und auch die Bequemlichkeit der Besteuerung, auch künftig erreicht. Seien Sie versichert, dass ich Ihre Bedenken in eine etwaige Debatte, die voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl 2017 zu führen sein wird, mit aufnehmen werde.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir zu unserem Versprechen stehen keine Steuererhöhungen in dieser Wahlperiode vorzunehmen.
Beste Grüße
Emmi Zeulner, MdB