Frage an Emmi Zeulner von Lothar K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zeulner, meine Frage geht an Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses. Außerdem gehöre ich zu Ihrem Wahlkreis. Mir ist zu Ohren gekommen, dass der Mehrwehrtsteuersatz für Saunabesuche erhöht werden soll. Wie passt das zu dem Vorhaben, die Krankenkassen zu verpflichten mehr gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen zu bezahlen? Das heißt doch eigentlich, dass die Bundesregierung mehr Wert auf Vorsorge legt und dann werden Vorsorgemaßnahmen höher besteuert. Das passt für mich nicht zusammen. Außerdem finde ich es schon lange unangemessen, dass in Deutschland der volle Steuersatz für Medikamente bezahlt werden muss.
Viele Medikamente werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt und dann muss man auch noch den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlen. Viele können sich die Medikamente auch nicht mehr leisten, die sie eigentlich bräuchten, die aber die Kasse nicht bezahlt. Da wäre zumindest eine niedrigere Steuer eine Entlastung. Außer in Deutschland wird nur in Dänemark und in Bulgarien der volle Steuersatz auf Medikamente fällig. Es ist nicht nachvollziehbar warum Kaviar mit 7 Prozent und Medikamente mit 19 Prozent besteuert werden.
Warum wollen Sie das nicht ändern und machen mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Saunabesuche genau das Gegenteil?
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Kindermann
Sehr geehrter Herr Kindermann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mehrwertsteuer auf Saunaleistungen und Medikamente. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Ihre Argumente gegen eine Umsatzsteuererhöhung auf Saunaleistungen kann ich gut nachvollziehen. Ich hatte mich deshalb auf verschiedenen Ebenen dafür eingesetzt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Saunaleistungen erhalten bleibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte jedoch bereits 2005 geurteilt, dass der Besuch einer Sauna lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden dienen würde, so dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht in Anspruch genommen werden kann. Lediglich Behandlungen, die im Rahmen einer Heilbehandlung erfolgen und damit Heilzwecken dienen, könnten unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen.
Als Grundlage für die Beurteilung, ob ein Heilbad begünstigt ist oder nicht, dient die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Heilmittel-Richtlinie führt alle verordnungsfähigen Leistungen auf. Darunter fallen z.B. Peloidbäder oder hydroelektrische Bäder. Nachdem der therapeutische Nutzen von Saunaleistungen bisher nicht nachgewiesen ist, sind in der Heilmittel-Richtlinie Saunaleistungen nicht gelistet.
Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens des Präventionsgesetzes habe ich prüfen lassen, ob eine Berücksichtigung von Saunaleistungen im Gesetz möglich wäre. Nachdem es sich jedoch bei Saunabesuchen um eine rein passive Maßnahme handelt, die nicht auf eine dauerhafte Verhaltensänderung gerichtet ist, wird von gesundheitspolitischer Sicht davon ausgegangen, dass diese keine nachhaltige Wirkung entfalten würden und somit nicht bezuschussungsfähig sind. Selbst Leistungen der Primärprävention, die unter die Qualitätskriterien des GKV-Spitzenverbandes fallen, sind mit dem regulären Umsatzsteuersatz besteuert.
Sie sehen somit, dass trotz des gesundheitlichen Mehrwerts, den Saunaleistungen gefühlt für die vielen Millionen Nutzer erbringen, eine steuerrechtliche Privilegierung schwierig ist.
Die Forderung, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für Medikamente einzuführen, wurde bereits von verschiedenen Seiten thematisiert. Grundsätzlich wäre eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel sicherlich zu begrüßen. Dabei gibt es jedoch verschiedene Punkte zu bedenken. Haupthindernis für eine Ermäßigung des Steuersatzes von 19 % auf 7 % bei Arzneimitteln ist der dadurch erwartete Steuerausfall von rund 4,3 Milliarden Euro jährlich für die Haushalten von Bund und Ländern. Für eine Kompensation der Steuerausfälle wäre eine Steuererhöhung an anderer Stelle notwendig, was ich nicht für zielführend halte.
Auch wenn eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Arzneimittel zunächst einmal Kosten dämpfend wirken würde, so würde dies lediglich eine „Verschnaufpause“ einräumen, ohne jedoch den Trend der ansteigenden Kosten nachhaltig zu beeinflussen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Steuersenkung nicht in vollem Umfang an die Patienten weitergegeben würde.
Sehr geehrter Herr Kindermann, ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB