
(...) ja ich meine das es sich bei Sexualstraftaten um derart schlimme Rechtbrüche handelt, dass Sie unabhängig von Fristen geahndet werden sollten. Oft können Opfer erst nach vielen, vielen Jahren überhaupt über diese Verbrechen sprechen; wenn dieses Delikt nicht mehr geahndet werden kann ist das ein weiterer Schlag gegen das Opfer. (...)