Bezirks-Schornsteinfeger führen ohne jedwede juristische und technische Kontrolle, dafür aber mit Polizeigewalt, Feuerstättenschauen durch. Ist diese Praxis mit dem Artiket 13 GG vereinbar?
Sehr geehrte Frau Korkmaz-Emre.
Sie sind meine Stimme im Deutschen Bundestag.
Am 13. April 1935 hat der Führer und Reichskanzler Adof Hitler seinen Justizminister entmachtet und seinen Wirtschaftsminister, mit Zustimmung des Innenministers, ermächtigt, das Schornsteinfegerwesen mit dem Polizeistaat gleichzuschalten, d. h. der Justizverwaltung der Gestapo zu unterwefen. Es folgten die Nürnberger Rassengesetze und 1936 folgte auch die Unterwerfung der Bezirks-SF-Meister unter das Gesetz zur Geheimen Staatspolizei.
Heute ist es so: Der BSF kommt und geht ohne irgend ein Dokument vorzulegen, besichtigt vom Keller bis zum Dachboden Ihre "Gas-Brennwert-Heizung", erlässt mit hoheitlicher Vollmacht einen Feuerstättenbescheid für eine "Gas-Heizung", weil er privat, als Handwerker im Handwerk der Schornsteinfeger für "Gas-Brennwert-Heizungen" nicht zuständig ist.
Stehen Sie auf der Seite der Eigentümer und Mieter oder auf der Seite der Schornsteinfeger-Lobby?
MfG
Ihr L. H.