Elvan Korkmaz-Emre
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Frage von Dr. Anke K. •

Frage an Elvan Korkmaz-Emre von Dr. Anke K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Korkmaz,

die Frage von Transparenz und Lobbyismus stellen sich auch auf kommunaler Ebene respektive Kreisebene. Ich nehme da gerne das Beispiel des Landrates Adenauer aus Ihrem Wahlkreis Gütersloh.

Seit Jahren legt der Landrat zwar seine Nebeneinkünfte offen, deren Beschaffenheit und stetig steigende Höhe jedoch werfen Fragen auf. Wieso etwa muss ein Wahlbeamter in so zahlreichen gut dotierten Posten im Sparkassengeflecht vertreten sein - und gerne an den Positionen wirken, die nicht an den Kreis abgeführt werden müssen? Warum kann ein Landrat in einem Energieunternehmen unterwegs sein und dort in einem Segment, das sich nicht unmittelbar mit der Zukunft von Energieversorgung von Kreisen befasst, sondern in einem Geflecht von Firmenbezügen undurchsichtig wird? Wie fragwürdig sind solche Nebentätigkeiten, wenn suggeriert wird, sie benötigen die Unterstützung von hochrangigen Wahlbeamten?

Die Frage stellt sich auch, wie viel Zeitaufwand überhaupt genehmigt wird, wenn die Nebentätigkeiten in ihrer Auflistung ganze zwei DinA4-Seiten füllen und rund 84.000 Euro in die Tasche des Landrates spülen - pro Jahr nebenher?

Was unternehmen Sie, damit diese Vorstufen der Korruption grundsätzlich für Mandatsträger/Wahlbeamte auch im kommunalen Bereich verboten werden?

Über Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen,
Anke Knopp

Elvan Korkmaz-Emre
Antwort von
SPD

Liebe Frau Dr. Knopp,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist es erst einmal begrüßenswert, dass der Landrat seine Nebeneinkünfte transparent macht. Das darf aber nicht dazu führen, dass eine kritische Betrachtung der Nebeneinkünfte aus bleibt. Insofern stimme ich Ihnen zu, dass die steigende Höhe und die Zusammensetzung der Nebeneinkünfte des Landrats Fragen aufwerfen und ich bin ebenfalls an einer Beantwortung durch den Landrat interessiert.

Das Kreditwesengesetz definiert in §36 Bedingungen für die Anzahl an Mandate in diesem Bereich. Für kommunale Mandatsträger:innen und Wahlbeamt:innen gilt in NRW die Nebentätigkeitsverordnung. Diese wurde durch die letzte Landesregierung mit Inkrafttreten zum 01. Januar 2017 geändert und stellenweise verschärft. Dazu verweise ich auch auf diese aktuelle Pressemitteilung:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/aktuelles/pressemeldung/abgeordnete-muessen-diener-und-keine-dealer-sein/

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Elvan Korkmaz-Emre