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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Christoph S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Christoph S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

mit Interesse verfolge ich die Debatte über das zu verhandelnde Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der EU sowie der USA (TTIP). Dieses Abkommen soll umfangreich die nichttarifären Hemmnisse zwischen den Wirtschaftsräumen reduzieren und möglichst die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen verankern.
In diesem Zusammenhang und insbesondere angestoßen durch die Diskussion über die Schiedsgerichte stellt sich mir die Frage nach dem Sinn eines solchen Abkommens. Einschränkungen des öffentlichen Handelns bis hin zu Schadensersatzforderungen für geplante Gewinne sind für mich unverständlich und habe in solch einem Abkommen keinen Platz, zumal sie erstens ausländische Investoren bevorteilen und zweitens sich ein internationales Unternehmen einfach eine Tochterfirma in einem "sinnvollem" Land als Prozessführerin aussuchen kann.
Die Anerkennung der Standards kann aus meiner Sicht auch nur dann erfolgen, wenn die Herangehensweise sich ähnelt. Dies ist aber bei der Inverkehrbringung von chemischen Stoffen nicht. Ich bevorzuge hierbei die REACH Variante.
Weiterhin bedeutet dieses Abkommens unter anderem eine Abgrenzung der beiden Wirtschaftsräume gegen andere Wirtschaftsteilnehmer. Natürlich kann mit einer Abgrenzung gegenüber China und der Festigung der Stellung Europas im Vergleich zu China argumentieren. Man sperrt aber auch die Staaten Afrikas aus.
Abschließend vertrete ich die Meinung, dass dieses Abkommen nicht notwendig ist. Es birgt zu viele Risiken und Regelungen welche nicht angeglichen werden müssen. Der Sinn und der Vorteil (marginal höheres Wirtschaftswachstum) erschließt sich mir nicht. Da ich aus ihrem Wahrkreis komme, würde mich ihre Haltung dazu interessieren. Zumal sie auch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sitzen und als Juristen den Sachverhalt sicherlich besser einordnen können.

Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Schweizer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schweizer,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die geplante transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ansprechen.

Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass TTIP grundsätzlich viele Chancen bietet. Allerdings sind mit TTIP auch Herausforderungen verbunden, die noch während der Vertragserarbeitung und -verhandlung angegangen werden müssen. Zunächst zu den Chancen: Die Europäische Union und Deutschland profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren und Dienstleistungen, sowie einer der wichtigsten Investoren und Empfänger von Investitionen.

Gleichzeitig liegt der Anteil der Exporte am deutschen Bruttoinlandsprodukt („Exportquote“) bei rund 50 Prozent. Die deutschen Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen betrugen 1,326 Billionen Euro im Jahr 2014. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt in Deutschland unmittelbar am Export. Gerade von den kleinen und mittleren Unternehmen sind 58 Prozent im Exportgeschäft tätig.

Dies belegt eindrucksvoll, dass der freie weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen für Europa nicht nur wünschenswert ist. Er ist vielmehr Grundvoraussetzung für unsere wirtschaftliche Prosperität und damit für den Erhalt von Lebensqualität, hohen sozialen Standards und kultureller Vielfalt in der EU.

Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden multilateralen und bilateralen Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiter entwickelt wurden und werden. So befindet sich die EU bspw. auch in laufenden Verhandlungen zur so genannten Doha-Welthandelsrunde zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation („World Trade Organisation“/WTO).

Durch TTIP würde der weltweit größte Binnenmarkt mit 800 Mio. Menschen entstehen. Gemeinsam erwirtschaften die USA und die EU fast 50 Prozent des weltweiten BIP und generieren ein Drittel des weltweiten Handels. Die USA sind der wichtigste Handelspartner Deutschlands außerhalb der EU. Zwar kommen verschiedene Studien zu teils variierenden Ergebnissen hinsichtlich der konkreten wirtschaftlichen Effekte. Dies hängt unter anderem mit den unterschiedlichen zugrunde liegenden Annahmen zusammen. Im Ergebnis kommt jedoch die deutliche Mehrheit der Studien zu dem Ergebnis, dass TTIP signifikante Wohlstandsgewinne auf beiden Seiten des Atlantiks bringt.

TTIP bietet vor allem auch die Chance, unseren hohen westlichen Standards (z.B. in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz) weltweit Geltung zu verschaffen. Damit kann TTIP Vorbildcharakter für andere internationale Abkommen entwickeln. Angesichts des Aufstiegs anderer Gestaltungsmächte wie China und Russland, entscheidet sich am Erfolg oder Scheitern von TTIP nicht zuletzt die Frage, ob die westlichen Demokratien im 21. Jahrhundert in der Lage sein werden, ihre Standards auch global durchzusetzen oder ob sie in Zukunft die Standards anderer übernehmen müssen. Darüber hinaus ist eine enge transatlantische Partnerschaft nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch unter außen- und sicherheitspolitischen Aspekten von größter Bedeutung.

Ihre Bedenken, die Sie bzgl. afrikanischer Staaten äußern, kann ich gut nachvollziehen. Jedoch ist bei der evtl. Schaffung von TTIP mit zahlreichen positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Länder des Globalen Südens zu rechnen. So wird bspw. angenommen, dass das Handelsvolumen von Drittländern zunehmen wird. Ihr Bruttoinlandsprodukt könnte um fast 100 Mrd. EUR steigen. Damit profitieren auch solche Länder von TTIP, die nicht an den Verhandlungen beteiligt sind. Schließlich diskriminiert ein Zollabbau innerhalb einer Freihandelszone wie TTIP Drittländer nicht per se, denn in den Produkten, die dann leichter bspw. aus der EU in die USA exportiert werden können, steckt zumeist auch ein hoher Wertschöpfungsanteil aus Drittländern. Auch ist die Gefahr von Exporteinbußen für Länder im Globalen Süden gering, da die EU und die USA in den Bereichen, in denen die höchsten Zölle bestehen, (Textilien, Bekleidung, Schuhe) ohnehin nicht mit dieser Ländergruppe konkurrieren können. Selbst innerhalb des Textil- und Bekleidungssektors bedienen z.B. Bangladesch und die USA auf dem Markt in Europa unterschiedliche Segmente. Auch für kleinere Länder mit niedrigem Einkommen sind keine gravierenden Folgen vorauszusehen, da ihre Exporte in die EU und die USA von Rohstoffen oder Produkten mit geringen Zöllen dominiert sind. Diese Waren werden von TTIP gar nicht tangiert.

Außerdem kommen vereinfachte Zollverfahren und Grenzabwicklung (sog. Handelserleichterungen) nicht nur der EU und USA zugute, sondern auch direkt Exporteuren aus anderen Ländern. Die Vereinfachung von Bestimmungen bei Dienstleistungsexporten (etwa Visaregelungen) kann ebenfalls problemlos auf Drittländer ausgedehnt werden. Auch eine verbesserte Transparenz bei öffentlicher Beschaffung hilft allen Anbietern. Und die Exporte von Drittländern in diese wichtigen Märkte müssten dann nur noch die Standards eines Marktes erfüllen, so dass die Länder sich nicht mehr auf unterschiedliche Standards in der EU und USA einstellen müssen. Diese Maßnahmen erleichtern ihnen den Marktzugang.

Zu den Herausforderungen von TTIP gehört das Thema Investitionsschutz und Schiedsverfahren, welches in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erhalten hat. Die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu ist, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Nicht diskriminierende Vorschriften zum Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz können kein Klagerecht von Unternehmen begründen.

Deutschland hat Investitionsschutzregeln vor rund 50 Jahren sogar erfunden und hat bereits mit rund 130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen EU-Mitgliedern. Bisher hat es auf dieser Basis nur drei Klagen gegen Deutschland gegeben. Keine Klage war bisher erfolgreich. Die EU-Mitgliedstaaten haben bereits rund 1400 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, davon allein 198 EU-interne Abkommen. Die demokratischen Entscheidungsbefugnisse des Bundestages oder anderer europäischer Parlamente wurden in keinster Weise durch diese Abkommen tangiert.

Die Frage, ob es angesichts einer leistungsfähigen Justiz in der EU und den USA einer Vereinbarung bezüglich Investitionsschutz und Schiedsverfahren überhaupt braucht, ist für mich grundsätzlich fraglich. Zwingend notwendig ist eine solche Vereinbarung für ein Handelsabkommen jedenfalls nicht. Auf jeden Fall müssten missbräuchliche Investitionsschutzklagen durch verbindliche Verfahrensregeln vermieden und ganz klare Grenzen für professionelle Schiedsverfahren gesetzt werden. So sollte Fachpersonal, wie z.B. deutsche und amerikanische Richter von Obergerichten, die Schiedsgerichtsbarkeit ausüben, und nicht internationale Anwaltskanzleien. Auch müsste es eine Form von Revisionsmöglichkeit für Schiedsurteile geben, z.B. in Form eines Annulierungsverfahrens durch ein nationales Gericht.

Ich habe auch den Vorschlag eingebracht, dass TTIP nur eine Rahmenschiedsvereinbarung enthalten soll, die Regelungen für ein Schiedsverfahren lediglich für den Bedarfsfall enthält. Ob ein Bedarfsfall im Einzelnen vorliegt oder nicht, sollen die Vertragsstaaten in souveräner Weise entscheiden können: so wäre es eine berechenbare Option, wenn z.B. ein US-amerikanischer Investor nur in den Bau einer Fabrik in Rumänien investiert, wenn das Land mit einer Schiedsgerichtszuständigkeit einverstanden ist. So können Investitionen ermöglicht werden, die sonst wegen mangelnder Rechtssicherheit unterbleiben.

Die kürzlich vorgelegten Reformvorschläge der EU-Handelskommissarin Malmström zum Schiedsverfahren greifen einige dieser Punkte auf: so soll ein System öffentlicher Gerichte eingeführt werden, das mehrere Instanzen umfasst. So würde es auch die Möglichkeit einer Berufung geben. Richter sollen öffentlich bestellt werden. Derzeit wird mit den Vertretern der USA über diese Vorschläge gesprochen.

Zum weiteren Stand der TTIP-Verhandlungen: Bislang gibt es nur Vorverhandlungen zwischen den USA und Europa durch die Beamten beider Seiten, die ausloten, wo eine Einigung liegen könnte. So fand die zehnte Verhandlungsrunde zu TTIP vom 13. bis 17. Juli 2015 in Brüssel statt, eine elfte Verhandlungsrunde ist für den 19.-23. Oktober in Miami, USA, vorgesehen. Ein schriftlich fixierter Vertragsentwurf liegt noch nicht vor. Erst ab Frühjahr dieses Jahres wird am Entwurf eines konkreten Vertragstextes gearbeitet.

Die nationalen Parlamente werden in die Verhandlungen eng mit eingebunden. Darüber hinaus handelt es sich bei TTIP aller Voraussicht nach um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. Daher werden sowohl das EU-Parlament als auch die nationalen Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten den Vertragsentwurf für TTIP ratifizieren müssen. Dies bedeutet, dass die Entscheidungshoheit bei den gewählten Volksvertretern der nationalen Parlamente liegen wird. In Deutschland erfolgt die Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begleitet die Verhandlungen zu TTIP intensiv und führt einen breit angelegten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, der EU-Kommission, der Bundesregierung, der Wirtschaft, Gewerkschaften, Forschungseinrichtungen sowie Nicht- Regierungsorganisationen, u.a. in Fachveranstaltungen, Anhörungen und bilateralen Gesprächen. Beispielsweise fand am 21. September ein öffentlicher Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu TTIP im Reichstagsgebäude statt. Im Verlauf der Beratungen der fraktionsinternen TTIP-Arbeitsgruppe werden Ergebnisse, Forderungen und „rote Linien“ erarbeitet, um diese als Position der Unionsfraktion in die TTIP-Beratungen einbringen zu können. Im Einzelnen setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein für:

- ein ambitioniertes, umfassendes, modernes Abkommen, das Handels und Investitionshemmnisse abbaut, ohne Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards zu beeinträchtigen,

- den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um ihnen den Zugang zum amerikanischen Markt weiter zu erleichtern. Denn im Gegensatz zu Großunternehmen können sich KMU den bürokratischen Aufwand und die Kosten, die durch unterschiedliche Standards entstehen, häufig nicht leisten. Normen sollen aber nur dort angeglichen oder vereinheitlicht werden, wo ein mindestens gleich hohes Schutzniveau wie bisher sichergestellt wird. So wird die von Ihnen angesprochene EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die u.a. die Sicherstellung des hohen Schutzniveaus der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zum Ziel hat, von TTIP nicht tangiert.

- einen verbesserten Marktzugang bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen auf Bundes- sowie auf Staatenebene in den USA,

- die Festschreibung des Rechts der EU und ihrer Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die erforderlich sind, um Gemeinwohlziele wie soziale, umwelt-, bildungs-, kultur-, medien- und sicherheitspolitische Ziele, das Ziel der Stabilität des Finanzsystems sowie das Ziel der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, diskriminierungsfrei zu verfolgen,

- eine verbesserte regulatorische Kooperation durch einen institutionalisierten Informationsaustausch, ohne jedoch die jederzeitige uneingeschränkte Möglichkeit für Parlamente, regulierende Gesetze zu erlassen, nicht anzutasten,

- den Verzicht auf jegliche Regelungen, welche die Möglichkeiten zur Festsetzung von Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit in Europa oder den USA einschränken.

- den Erhalt und den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge. Das bestehende, hohe Schutzniveau für bestimmte Dienstleistungen auf lokaler Ebene (z.B. Wasserversorgung) steht nicht zur Disposition,

- den Erhalt der Möglichkeiten von Kommunen selbst zu entscheiden, welche Dienstleistungen besser von öffentlicher Seite und welche besser von privaten Unternehmen bereitgestellt werden sollen. Ebenso wie es den Kommunen freisteht, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen, muss auch eine Rückführung privatisierter Wirtschaftszweige in die öffentliche Hand grundsätzlich weiterhin möglich sein,

- den Schutz aller öffentlichen und aller staatlich unterstützten Bildungseinrichtungen sicherzustellen,

- eine Verpflichtung der Vertragsparteien, die ILO-Kernarbeitsnormen bzw. die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien zu respektieren, zu fördern und wirksam umzusetzen,

- den Erhalt und Schutz der kulturellen und medialen Vielfalt in Europa im Sinne der von Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten ratifizierten UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Möglichkeiten der staatlichen Kulturförderung und die Buchpreisbindung sind uneingeschränkt zu erhalten.

Eine Bewertung von TTIP kann jedoch erst geschehen, wenn der Vertragstext vorliegt. Dann wird er auch in den verschiedensten Bundestagsgremien, wie den Ausschüssen, diskutiert werden. Die Abgeordneten aller Parteien und Fraktionen im Deutschen Bundestag werden für Transparenz sorgen und dem Abkommen nur zustimmen, wenn vor allen Dingen die Wahrung unserer hohen Standards gesichert ist. Das gilt selbstverständlich auch für meine Person. Denn aus meiner Sicht ist klar, dass wir die TTIP-Verhandlungen zwar positiv und konstruktiv begleiten, aber auch nicht um jeden Preis abschließen sollten. Ich bin aber optimistisch, dass wir zu guten Ergebnissen kommen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Schreiben einen guten Einblick in die einzelnen Schritte des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses geben konnte. Sowohl positive als auch negative Kritik nehmen wir gerne als Ansporn für gute Ergebnisse, denn letzten Endes geht es ja um den einzelnen Bürger! So haben bspw. die CDU und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Rhein-Sieg durch die TTIP-Veranstaltung am 13. Mai einen Dialog mit den Bürgern gesucht. Im Ergebnis wird TTIP nur gelingen, wenn eine breite Öffentlichkeit dies unterstützt. Dafür setzte ich mich zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion ein.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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