Frage an Elisabeth Scharfenberg von Uwe B. bezüglich Gesundheit
Frau Scharfenberg,
ich hatte in dieser Woche Gelegenheit Ihren Ausführungen im DLF zu folgen. Dabei sind mir so ein paar Argumente präsent die einer grundsätzlichen Klärung bedürfen da hier mein Verständnis aussetzt.
1) Liege ich doch richtig mit meiner Annahme, das es bis auf Bundesebene gewünscht ist, ältere Menschen im gewohnten Umfeld wie Eigenheim, Mietwohnung zu belassen, soweit dies verantwortbar ist und sie Ihren Lebensunterhalt weitestgehend selbst bestreiten können.
Nun habe ich mit meiner Gattin vor Jahresfrist einen mehrmonatigen Kurs der AWO zum "Seniorenbegleiter" besucht und abgeschlossen um anschliessend häusliche Dienstleistungen gerade für hilfsbedürftige ältere Menschen anzubieten. In dieser Schulungsmassnahme waren weitere 28 sehr engagierte Damen und Herren die wie wir aktiv gestalten wollten. Vorweg genommen: von diesen 30 engagierten ist keiner mehr engagiert da JEDEM behördlicherseits jedes Engagement "ausgetrieben " wurde.
Bei uns zum Beispiel dadurch, das wir a) ein Konzept beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf einreichen sollten und b) wir eine Pflegedienstleitung - ggf auch nur halbtags - einstellen müssten um die pflegerischen Massnahmen "zu protokollieren". Das alles, weil wir für unsere Leistungen bei finanziell knappen Rentnern Unterstützung aus der Pflegestufe 0 abrufen wollten. ich frage da nochmal - welche pflegerischen Maßnahmen ? Wir als Seniorenbegleiter dürfen weder Medikamente noch Spritzen, Stützstrümpfe etc verabreichen - aber zb Gardinen aufhängen um einem Oberschenkelhalsbruch vorzubeugen.
Der kurze Transport zum Hausarzt bedarf auch einer Personenbeförderungslizenz mit einem 5 stelligen Startkapital (ohne Fahrzeug).
Ich fasse kurz zusammen: der Wille, die Bereitschaft in der Bevölkerung ist da,sie wird nur konsequent unterbunden und das auf vielfältige Weise. Mein Textvolumen geht leider zu Ende.
Es verbleibt ein frustrierter Mitbürger
Sehr geehrter Herr Bader,
es freut mich, dass Sie sich engagieren wollen. Und es tut mir leid, dass Ihnen dabei offensichtlich so viele Steine in den Weg gelegt werden.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich Ihr Schreiben richtig verstanden habe und bitte darum um eine genauere Erläuterung:
Wollen Sie ein eigenes Unternehmen gründen, das Seniorenbegleitung anbietet? Ich denke, das ist der Fall, sonst könnten Sie sich ja durch einen Träger oder das Arbeitsamt als Seniorenbegleiter vermitteln lassen.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen und Leistungen für Pflegebedürftige in Pflegestufe 0 anbieten, dann wollen Sie sich die Leistungen teilweise durch den Betrag für die sog. zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanzieren lassen. Wir haben die Einführung dieser Leistung begrüßt, sehen jedoch auch den Aspekt, dass sich durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote in Form von Mobilitätshilfe, Betreuungsleistungen und hauswirtschaftlicher Hilfe durch Agenturen für haushaltsnahe Dienste, Alltagsbegleiter oder Pflegebegleiter eine weitere Öffnung des Pflegemarktes für Anbieter unterschiedlicher Qualifikationen ergibt.
Selbstverständlich muss in allen Arrangements die Grundpflege sichergestellt und die Qualität des gesamten Pflegearrangements gewährleistet sein. Darum muss es einheitlich definierte Qualitätsstandards geben, die für alle Erbringer niedrigschwelliger Leistungen Gültigkeit haben. Zudem muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung aufgrund mangelnder Abgrenzung und Kontrolle zukünftig nicht missbräuchlich als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote erbracht werden. Das muss auch kontrolliert werden, denn wir wollen mit der gesetzlichen Neuregelung keine Deprofessionalisierung der Pflege unterstützen. Vermieden werden muss außerdem, dass die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote mit der Zunahme ungeschützter und prekärer Beschäftigungsverhältnisse einhergeht.
Per Gesetz wurden die Länder ermächtigt, per Rechtsverordnung Näheres zur Anerkennung der Angebote einschließlich der Vorgaben zur Qualitätssicherung zu bestimmen. Möglicherweise entsprechen die von Ihnen genannten Anforderungen der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aber um Genaueres dazu sagen zu können, wäre es hilfreich, ein wenig mehr darüber zu erfahren, welche Art Unternehmen Sie geplant haben.
Wenn Ihnen diese Vorgaben zu bürokratisch erscheinen, stellen Sie sich vor, es gäbe nichts dergleichen, und jeder, wirklich jeder mit einer Mindestqualifikation, könnte irgendwelche Betreuungsleistungen für pflegebedürftige anbieten und dafür Versicherungsgelder einstreichen: Dem Betrug würde Tür und Tor geöffnet.
Vielleicht wäre es sinnvoll, Sie wendeten sich mit einer Anfrage direkt an Ihre Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg