Frage an Elisabeth Scharfenberg von Achim W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
nie hätten sich meine Kollegen und ich uns vorstellen können, dass ausgerechnet ein SPD-Minister gegen den Artikel 9 des Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) verstößt. Doch exakt dies ist der Fall, denn der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betreibt ein "Gewerkschaftsverbot durch die Hintertür".
Mit einem am 20. Februar 2007 verfassten Erlass des BMF wird den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei der gewerkschaftliche Sonderurlaub (§ 6 SUrlVO) versagt. Ein redaktioneller Klammerzusatz in der Satzung der Gewerkschaft der Polizei ("Bundesfinanzpolizei"), von dem man sich inhaltlich zu distanzieren habe, ist demnach Grund dafür. Mein Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg hat diesen Vorgang vor wenigen Wochen im SPIEGEL als klaren politisch motivierten Rechtsbruch bezeichnet.
Für meine absolut nur ehrenamtlich tätigen Gewerkschaftskollegen in der GdP, die bundesweit für die Kolleginnen und Kollegen unterwegs sind, ist dieser, Sonderurlaub unverzichtbar. Ansonsten investieren diese, über die ohnehin aus Idealismus investierte Freizeit hinaus, dafür ihren persönlichen Erholungsurlaub oder erarbeitete Überstunden, die berufsbedingt abends, nachts oder an Wochenenden entstehen. Der Arbeitgeber kann seine Dienstzeit zur Vorbereitung von Entscheidungen nutzen. Gewerkschaften dürfen dies nicht. Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber sein zu können, wurde der genannte Sonderurlaub geschaffen. Genau diese Möglichkeit wird durch den Erlass aus dem Hause Steinbrück abgeschafft.
Meine Fragen:
1. Wie stehen Sie zu diesem Vorgang, wie gedenken Sie evtl. unterstützend tätig zu werden ?
2. Welchen Rang räumen Sie der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes ein?
3. Was empfehlen Sie, um gegen diesen unerträglichen Zustand erfolgreich vorzugehen?
Mit freundlichen und hoffnungsfrohen Grüssen
Achim Wieland
Mitglied der Kreisgruppe Süd der GdP-Bundesfinanzpolizei
Sehr geehrter Herr Wieland,
die Koalitionsfreiheit ist in der Tat ein sehr hohes Gut, das nicht durch unrechtmäßige Erlasse eingeschränkt werden kann. Insofern ist die das Ergebnis der von Herrn Freiberg angekündigten Klage abzuwarten. Uns ist der entsprechende Erlass nicht bekannt. Da es sich hier um ein Handeln der Exekutive handelt, können wir als Oppositionspartei auch keinen Einfluss über den Minister auf den Inhalt solcher Erlasse nehmen. Insofern sollten Sie sich an die zuständigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg MdB