Frage an Elisabeth Scharfenberg von Heidemarie H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Scharfenberg, bitte konkretisieren Sie, wie Sie zur gesetzlichen Verankerung von bundesweiten Volksabstimmmungen stehen und ob Sie sich als MdB dafür einsetzen.
Sehr geehrte Frau Heubach,
der gesetzlichen Verankerung von bundesweiten Volksabstimmungen stehe ich positiv gegenüber und setzte mich zusammen mit meiner Fraktion hierfür ein. Wir Grüne haben hierzu wiederholt Gesetzentwürfe für die erforderliche Grundgesetzänderung eingebracht.
Im Übrigen ist unsere grüne Geschichte ein gutes Beispiel für das Funktionieren von demokratischen Meinungsbildungsprozessen. Es ist uns Grünen gelungen vom Atomausstieg bis zur eingetragenen Partnerschaft in vielen Bereichen einen echten Politikwechsel zu erreichen. Die Demokratie ist ein Erfolgsmodell, das wir stärken wollen. Viele Menschen wünschen sich mehr Mitsprache. Die direkte Demokratie kann die repräsentative Demokratie gut ergänzen. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern auch zwischen den Wahlen die Möglichkeit, sich aktiv an demokratischen Entscheidungen zu beteiligen und in wichtigen Sachfragen rechtlich bindend zu entscheiden. Wir sehen dabei eine dreistufige Volksgesetzgebung vor mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Grundsätzlich müssen bestimmte Vorbedingungen jedoch erfüllt sein: So sollen Volksinitiativen, die das Ziel haben die Rechte einer Minderheit einzuschränken, unzulässig sein. Sie widersprechen dem in unserer Verfassung und im Europarecht definierten Gleichheitsartikel. Nicht zur Disposition stehen außerdem die Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien. Zudem gilt für die direkte Demokratie das Transparenzgebot. Es muss vollkommene Klarheit darüber herrschen, aus welchen Quellen sich eine Volksentscheid-Kampagne finanziert. Wie auch bei der Parteienfinanzierung wollen wir auch hier die Spendenhöhe begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg MdB