Frage an Elisabeth Scharfenberg von Laura G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
Ich absolviere momentan eine Ausbildung zur Logopädin. Da die Logopäden in Deutschland leider verhältnismäßig niedrig entlohnt werden, würde es mich interessieren, wie Sie und ihre Partei dies ändern wollen. Was halten Sie und ihre Partei von einer Aufhebung der Grundlohnsummenanbindung der logopädischen Vergütung?
Mit freundlichen Grüßen
Laura Gareiss
Sehr geehrte Frau Gareiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fordern darin die Aussetzung der Grundlohnsummenanbindung im SGB V.
Wir können eine derartige Forderung nachvollziehen. Der Gesetzgeber hat konkret allerdings keinen Einfluss, da die Aushandlung der Vergütung, Sache der Selbstverwaltungspartner ist. Da wir aber von dem Missverhältnis der Kräfte zwischen Kassen und den vertretungsberechtigten Verbänden wissen, haben wir es auf das äußerste begrüßt, dass mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz die Vertragsverhandlungen im Heilmittelbereich schiedsstellenfähig sind (§ 125 Abs. 2 SGB V). Dies macht die Verhandlungsposition für die LogopädInnen günstiger und gibt die Möglichkeit unter Hinzuziehung der Schiedsstelle einen zustimmungsfähigen Kompromiss für alle zu erhalten.
Grundsätzlich aber ist fraglich, ob die Anbindung an die Grundlohnsumme, das heißt an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in dieser Form noch richtig ist – sie wurde ja einmal eingeführt, um die GKV vor Überforderung zu schützen.
Auch wir Grüne betrachten die Grundlohnsummenanbindung kritisch. Problematisch ist unseres Erachtens weniger die Bindung der Ausgaben an die beitragspflichtigen Einkommen, sondern dass die Einnahmen der GKV fast ausschließlich durch Einkommen wie Löhne und Gehälter erzielt werden. Vermögenseinkommen und Gewinne sind nicht beitragspflichtig. Damit werden aber ausgerechnet die Einkommensarten von der Finanzierung der GKV ausgenommen, deren Anteil am gesellschaftlichen Einkommen stark wächst. Die von uns Grünen geforderte Bürgerversicherung würde hier zu einer deutlich breiteren Einnahmenbasis führen.
Klar muss aber sein, dass wir eine systematische Form der Ausgaben- und oder Mengensteuerung brauchen. Denn die GKV muss mit begrenzten Ressourcen zurechtkommen, die die Versicherten über ihre Beiträge bereitstellen. Die Alternative zur Grundlohnsummenanbindung kann daher nicht darin liegen, Preise und Vergütungen „frei“ zu verhandeln bzw. Leistungen ungesteuert erbringen und abrechnen zu können. Dies würde zu einer erheblichen Ausgaben- und Kostenausweitung führen.
Im Jahr 2011 betrugen die Ausgaben für Heilmittel 4,88 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung von 6,6% zum Vorjahr (Barmer GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2012). Laut Bericht der Wissenschaftlichen Instituts der AOK hat rein rechnerisch im Durchschnitt jeder GKV-Versicherte Heilmittel für 69,68 Euro erhalten. Der Umsatz für die Versorgung der GKV-Versicherten mit Logopädie betrug über 536 Millionen Euro. Damit hatte die
Sprachtherapie einen Anteil von 11,0 Prozent am gesamten GKV-Heilmittelumsatz.
Im Jahr 2011 lag der sprachtherapeutische Umsatz pro 1.000 GKV-Versicherte
bei 7.700 Euro.
Die Zahlen zeigen, dass der Bedarf an Heilmitteln, also auch an logopädischen Leistungen, steigt. Es fließen jährlich mehr Mittel in diesen Bereich.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg