Frage an Elisabeth Scharfenberg von Angela L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
wie kann es sein, dass VERSTORBENE immer noch Steuern (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) bezahlen müssen, über den Tod hinaus ???
Kann dies überhaupt mit unserem Grundgesetz kompatibel sein ?
("Die Würde des Menschen ist................")
Nicht einmal im Tod lässt der Staat die Menschen in Ruhe mit seinen Zwangsabgaben !
Wie lange muss man denn unter der Erde sein, um endlich KEINE Steuern mehr bezahlen zu müssen ?
Ein Toter nimmt vom Staat KEINE Leistungen mehr in Anspruch. Wieso also sind Tote daher immer noch zahlungspflichtig ?
Würde mich extrem interessieren, wie der Staat diesen Wahnsinn überhaupt rationalisieren, bzw. logisch begründen kann ?
Mit freundlichen Grüßen,
Angela Lukhaup
Sehr geehrte Frau Lukhaup,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen um Steuer- oder Beitragszahlungen auf Einkommen geht, die der oder die Verstorbene zu Lebzeiten erzielt hat und die nun von den Erbenden nachträglich geleistet werden müssen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass bei den vielen Behördengängen und anderen Pflichten, die Erbende zu erfüllen haben, die Zahlung von ausstehenden Steuern und Beiträgen als zusätzliche finanzielle, aber auch bürokratische Belastung empfunden wird. Dabei darf man aber nicht außer acht lassen, dass es generell üblich ist, dass Erbende nicht nur das positive Vermögen, sondern auch die Schulden und die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen erben. Das erscheint mir generell gerechtfertigt, denn ansonsten müsste ja die Allgemeinheit für diese Schulden bzw. ausstehenden Zahlungen aufkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg