Frage an Elisabeth Scharfenberg von Philipp P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
als hauptberuflicher Rettungsassistent und engagiertes Mitglied der grünen Bewegung stellt sich mir die Frage wie die Grünen zu einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes stehen.
Ich würde mich daher freuen wenn sie mir sowohl ihren persönlichen wie auch den Standpunkt der Gesamtpartei/fraktion zur durch die Bundesregierung laut Hr. Ackermann (FDP) geplanten Novellierung des Rettungsassistentengesetzes erläutern könnten.
Insbesondere folgende Fragestellungen würden mich außerordentlich interessieren:
- Wie stehen die Grünen bzw. Sie zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit auf 3 Jahre und die Einführung eines Ausbildungslohns für Rettungsassistenten in Ausbildung? (Zur Erinnerung: Momentan müssen die Auszubildenden ihre Ausbildung komplett selber bezahlen, größtenteils ohne Gehalt auskommen, usw.)
- Wie stehen die Grünen bzw. Sie zur Einführung einer Regelkompetenz für RettAss. die es dem RettAss. erlaubt eigenständig ohne Hinzuziehung eines Notarztes bestimmte (ggf. vorher von einem ärztlichen Leiter festgelegte) invasive Maßnahmen zu treffen die mittlerweile als Standardmaßnahme der Notfallmedizin angesehen werden? (beispielsweise die Schaffung einer venösen Zugangs)
- Wie stehen die Grünen bzw. Sie zur Forderung nach einer genaueren Definiton der Kompetenzen der RettAss. im Rahmen des Gesetzes? (Zur Erinnerung: Aktuell berufen sich RettAss. auf den §34 StGb wenn sie invasive Maßnahmen einsetzen bzw. Medikamte geben)
- Sehen sie bzw. die Grünen in Zeiten der immer weiter zunehmenden Notarztknappheit und steigender Kosten weiterhin die gesamte notfallmedizinische Versorgung als "arztbasiert" an?
Schlussendlich darf ich noch mein Befremden darüber ausdrücken, dass wenn man der Berichterstattung glauben darf in den ersten Gremiensitzungen wohl weit mehr Vertreter der Ärzteschaft und der Arbeitgeber gehört wurden als eigentlich betroffene RettAss. bzw. deren Vertreter/Berufsverbände.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Polster
Sehr geehrter Herr Polster,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Rettungsassistentengesetz.. Noch im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung eine Änderung dieses Gesetzes in Aussicht gestellt. Im Gesundheitsausschuss hat sie kürzlich jedoch eine Novellierung in dieser Wahlperiode ausgeschlossen. Grund seien Abstimmungsprobleme insbesondere mit den Bundesländern.
Da ich ebenso wie meine Fraktion den Reformbedarf sehe, bin ich darüber enttäuscht. Ich hätte ich mir eine zügige Änderung des Rettungsassistentengesetzes gewünscht.
Wir wollen die Rettungsassistententätigkeit zu einem eigenständigen Gesundheitsberuf weiter entwickeln. Die Ausbildung der Rettungassistenten wird ihrer Verantwortung bislang nicht gerecht. Bislang ist die Ausbildung zum Rettungsassistenten vom Inhalt eher ein Lehrgang. Es ist daher für mich selbstverständlich, dass die Bedingungen und die Inhalte der Rettungsassistentenausbildung verbessert werden müssen. Dazu gehört ein regulärer Ausbildungsvertrag ebenso wie eine vernünftige Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre. Auch der Umfang der Ausbildung muss sich nach meiner Auffassung ändern. Rettungsassistenten sind häufig die ersten am Unfallort. Ihre Ausbildung sollte sie daher zur so genannten Regelkompetenz am Unfallort befähigen. Diese Regelkompetenz sollte gesetzlich definiert werden und Basisuntersuchungen, die Diagnostik der vitalen Funktionen des Unfallopfers sowie die Durchführung der erforderlichen lebensrettenden Sofortmaßnahmen umfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg