Frage an Elisabeth Scharfenberg von Joseph M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
am 22.04.2009 wurde per Internet eine Petition eingerreicht mit dem Titel:
Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten von Frau F. H..
Die derzeitigen Pressestimmen verfälschen die Aussage dieser Petition und diffamieren die Teilnehmer der Petition, weil wohl das technische Grundverständniss fehlt um klar zu machen, dass wir die Verfolgung und unmittelbare "Abschaltung" von Kinderpornografischen Seiten wollen und nicht eine undursichtige und unkontrollierbare Zensur. Die Zensur würde ja den Pädophilen die weitere Nutzung ermöglichen, weil die "lächerliche" DNS Umleitung einfach zu umgehen ist.
Weiterhin verstößt ja dieses Gesetz unserer Auffassung nach auch gegen Artikel 5 GG. und würde offensichtlich auch nicht nachvollziehbar langfristig zu weiteren unkontrollierbaren Zensuren führen, da das BKA nur durch den Kontrollausschuss des Bundestages überwacht wird und es wohl unzumutbar wäre dort tausende von Internetseiten nochmals zu prüfen ob genau nur gegen dieses Gesetz verstoßende Seiten gesperrt werden.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Was können wir Bürger, die diese Petition mitzeichnen tun wenn unser Anliegen nicht ausreichend Gehör findet weil es nunmal technisch etwas anspruchsvoll ist die Problematik zu verstehen?
Ich bin sehr verzweifelt.
Ihr
Joseph Mirwald
Sehr geehrter Herr Mirwald,
ich kann Ihnen nur beipflichten: Kinderpornographie ist eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, das es gibt. Ich bin dafür, jedes rechtsstaatliche Mittel einzusetzen, um die Vermarktung wirksam zu bekämpfen und Täter entschlossen zu verfolgen und zu bestrafen. Schließlich handelt es sich um die Vergewaltigung und das Quälen von Kindern, bis hin zum Säuglings- und Kleinkindalter. Die Opfer von sexuellem Missbrauch tragen schwere körperliche und seelische Verletzung davon, die sie oft ein Leben lang traumatisieren.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie effektiv zu verfolgen. Wir haben in der rot-grünen Bundesregierung bereits dafür gesorgt, dass der Besitz, die Beschaffung und die Nachfrage nach Kinderpornographie unter Strafe gestellt wurden. Wichtig ist nun auch die Sperrung von Internetseiten, die Kinderpornographie zeigen, konsequent zu betreiben. Das hat nichts mit einer Zensur der Meinungs- oder Pressefreiheit zu tun, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum in dem straflos verbrecherische Inhalte verbreiten werden dürfen. Allerdings muss auch die Gesetzgebung für eine Sperrung dieser Seiten transparent und konsequent sein. Denn die Freiheit des Internets ist ein hohes Gut, dass nicht beschädigt werden soll.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verfolgung von Kinderpornographie wird von den Grünen im Bundestag kritisch gesehen.Denn er setzt nicht bei den Betreibern der Kinderpornographie-Seiten an, sondern bei den Zugangsdienstleistern. Durch die gewählte Technik wird der Zugang nicht verhindert, sondern nur erschwert. Zudem soll das BKA die Ausgestaltung der Umleitung der Nutzeranfragen bestimmen. Wir Grünen wollen, dass dies durch den Gesetzgeber, nämlich den Deutschen Bundestag, geschieht und nicht durch das Bundeskriminalamt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internet-Seite der grünen Bundestagsfraktion unter:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/innenpolitik/rubrik/0/86.innenpolitik.html
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Grüne an diesem Thema dran bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg