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Elisabeth Alter
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Frage von Janos L. •

Frage an Elisabeth Alter von Janos L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Alter,

Der 16. Deutsche Bundestag hat das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Argumentation des Familienmisteriums größtenteils auf veralteten und vermuteten Daten beruht (Anzahl der Fälle, Existenz und finanzieller Umsatz der dahinterstehenden Industrie, Länder ohne Verfolgung von dokumentiertem Kindesmissbrauch). Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird? Haben Sie sich auch nach der Abstimmung mit kritischen Stimmen zu den Internetsperren auseinandergesetzt? Teilen Sie die Auffassung einiger Ihrer Parteikollegen, dass die Sperren auf weitere unliebsame und rechtswidrige Inhalte ausgeweitet werden soll?

Desweiteren würde mich interessieren, wie Ihre Position zur ebenfalls beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, bei der sämtliche Kommunikationsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt werden, ist.

Hochachtungsvoll,

Janos Laube

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Laube,

das Thema gehört nicht zu meinem Spezialgebiet und ist im Grunde Bundessache, aber trotzdem möchte ich Ihnen als Landtagsabgeordnete und SPD-Kandidatin für den Landtag folgende Antwort geben:

Das Zugangserschwerungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Für die SPD war es wichtig mit der neuen, gesetzlichen Regelung nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet zu bekämpfen, sondern zugleich Internetnutzer zu schützen.

Ich möchte Sie deshalb auf folgende Hintergründe zu dem Gesetz hinweisen:

1. Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur dann wenn andere Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium eingesetzt. Dieses Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Daten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz und nicht im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Grundlage über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.

Mit diesen Änderungen werden die zentralen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dennoch bleiben grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion in den vergangenen Tagen und Wochen Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden.

Die SPD steht für wirksamen und konsequenten Kinderschutz. Eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke schließen wir kategorisch aus.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Alter